Nach der Trennung:

Nach der Trennung:

 

 

Welche Versi­cherungen muss ich anpassen?

 

Eine Scheidung betrifft auch immer den Versicherungsschutz. Welche Versicherungen müssen nach der Trennung angepasst werden?

Maria Furtwängler und Hubert Burda haben sich getrennt – nach mehr als 30 Jahren Ehe. Vitali Klitschko und seine Frau Natalia gehen ebenfalls getrennte Wege – nach 26 Jahren. Und Metallica-Frontmann James Hetfield soll ebenfalls nach einem Vierteljahrhundert Ehe die Scheidung eingereicht haben.

 

Doch nicht nur das Eheglück der Promis ist manchmal flüchtig: 2021 wurden in Deutschland mehr als 140.000 Ehen richterlich geschieden. Was zuvor zusammengewachsen ist, muss nach der Scheidung wieder getrennt werden. Das gilt auch für Versicherungsverträge. Die folgenden Tipps sollten frisch Geschiedene beachten.

 

Was gilt für die Haftpflichtversicherung nach einer Scheidung?

Wer eine Familie hat, schließt in der Regel eine private Haftpflichtversicherung ab, die die Haftungsrisiken der ganzen Familie abdeckt. Im Falle einer Scheidung, die die Lebenssituation komplett umkrempelt, muss diese Police auf den Prüfstand. Lebt das zerstrittene Paar nach der Trennung in jeweils eigenen Wohnungen, sollte jeder eine eigene Haftpflichtversicherung haben.

 

Tipp: Stellen Sie sicher, dass nach der Scheidung jeder Partner eine eigenständige Haftpflichtversicherung hat.

 

Müssen Geschiedene ihre Risikolebensversicherung anpassen?

Ja, das ist sinnvoll. Eheleute können sich mit einer Risikolebensversicherung für den Todesfall mit entsprechendem Bezugsrecht gegenseitig absichern. Bei einer Scheidung ist es empfehlenswert, das Bezugsrecht anzupassen, wenn der Ex-Partner die Versicherungsleistung nicht bekommen soll. Hat das Paar Nachwuchs, ist es sinnvoll, die Kinder als Begünstigte in die Policen aufzunehmen. Sollte dann ein Elternteil sterben, sind die Kinder finanziell abgesichert.

 

Tipp: Passen Sie das Bezugsrecht Ihrer Risikolebensversicherung nach einer Scheidung auf jeden Fall an.

 

Was passiert mit der Hausratversicherung nach der Scheidung?

Die Hausratversicherung bezieht sich immer auf den Versicherungsnehmer und dessen versicherte Einrichtungsgegenstände. Trennt sich ein Paar, ist also die Frage entscheidend, wo der Versicherungsnehmer mit seinem Hab und Gut zukünftig lebt. Ein Beispiel: Zieht der Versicherte mit einem Teil seiner Möbel aus, benötigt der ehemalige Partner in der alten Wohnung eine eigenständige Police.

 

Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Hausrat nach der Scheidung noch versichert ist.

 

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten bei einer Scheidung?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für beide Parteien die Scheidungskosten? Klingt reizvoll, ist allerdings die absolute Ausnahme. Bis auf ganz wenige Rechtsschutzversicherer gibt es keine Absicherung der Anwalts- und Gerichtskosten bei einer Scheidung. Je nach Tarif kann eine außergerichtliche Beratung im begrenzten Umfang eingeschlossen sein. Diese deckt jedoch nicht die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Bei den allermeisten Scheidungen gilt deshalb: Die Familienrechtsschutzversicherung übernimmt nicht die Anwalts- und Gerichtskosten für das zerstrittene Paar.

 

In einer Familienrechtsschutzversicherung ist der Ehepartner mitversichert. Kommt es zur Scheidung, sollte der Versicherungsnehmer seinen Rechtsschutzversicherer darüber informieren. Der Ehepartner ist nach Vertragsanpassung nicht mehr mitversichert und muss sich selbst eine eigene Rechtsschutzversicherung suchen.

 

 

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de