Krankentagegeld
Als Krankentagegeld bezeichnet man im privaten Versicherungswesen die vom Versicherer je nach Versicherungsvertrag gewährte Leistungshöhe pro Tag. Dieses Krankentagegeld wird nach Ablauf einer Karenzzeit dem Versicherten gezahlt. Die Karenzzeit ist hier die Zeitspanne nach Eintritt des Versicherungsfalls, in der kein Leistungsanspruch besteht. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit in der Regel 42 Tage und schließt somit einen Leistungsbezug während der gesetzlichen Lohnfortzahlung aus.
Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern (z. B. Verletztengeld, Übergangsgeld) das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.
Der Versicherte ist verpflichtet, dem Versicherungsunternehmen unverzüglich eine nicht nur vorübergehende Minderung des aus der Berufstätigkeit herrührenden Nettoeinkommens mitzuteilen.