Corona sorgt nicht unbedingt dafür, dass Selfies aussagekräftiger geworden sind. Doch selbst wenn Sie auf den Bildchen gar nicht mehr zu erkennen sind, sollten Sie sich hin und wieder Gedanken darüber machen, wer Ihre Postings in sozialen Netzwerken zu Gesicht bekommt.
Covid-19 ist für Versicherer eine Erkrankung wie jede andere. Damit ist sie auch von einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt.
Sowohl beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch bei der Leistungsprüfung gelten für Kunden mit einer Corona-Infektion die ganz normalen Regeln. Wird ein Versicherter berufsunfähig, das heißt er kann seinen Beruf nur noch zu höchstens 50 Prozent ausüben, erhält er die vereinbarte Leistung. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn eine Corona-Erkrankung die Ursache für die Berufsunfähigkeit ist.
Gehören auch Sie zu denen, die es kaum erwarten können, sich ein wenig im Garten auszutoben? Verständlich – nach diesem Winter. Und in Corona-Zeiten ist es sicherlich sinnvoller, die Ostertage im heimischen Garten statt dort zu verbringen, wo sich viele Menschen tummeln.
Dennoch ist Vorsicht geboten: Jährlich passieren tausende Unfälle durch falsch aufgestellte Leitern, beim Rasenmähen und Co. Tipps rund um die Arbeit im Grünen gibt’s in dieser kostenlosen Broschüre:
Dafür gibt es ja einen der sich mit sowas auskennt und den richtigen Versicherungsschutz empfiehlt und einen günstigen leistungsstarken Anbieter raussucht.
#FragmaldenKnut
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Die Zahl der Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe ist im Jahr 2020 laut Bundesnetzagentur auf einen Rekordstand geklettert. Darunter befinden sich auch Anrufer, die gutgläubigen Anlegern am Telefon Gewinnversprechen von mehreren 100 Prozent auf Aktien unbekannter ausländischer Unternehmen geben. Anleger sollten jedoch nicht darauf eingehen, denn diese auch als „Cold Calls“ bezeichneten Anrufe sind rechtlich nicht erlaubt. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.
Wenn fehlende oder beschädigte Zähne ersetzt werden müssen, haben gesetzlich Versicherte häufig nur Anspruch auf einen Zuschuss zur medizinisch notwendigen Regelversorgung. Die Kosten für einen ästhetisch hochwertigen Zahnersatz, welcher dem ursprünglichen Erscheinungsbild gerecht wird, liegen jedoch weitaus höher.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Wahl der richtigen Zahnzusatzversorgung. Damit Ihrem Lachen auch zukünftig nichts im Wege steht.
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