Autodiebstahl

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So sind Auto­dieb­stähle ver­si­chert

Wie sich betroffene Autofahrer richtig verhalten und welche Versicherung die Schäden ersetzt: Die Antworten im Überblick.

Nach dem Diebstahl: Was ist jetzt zu tun?

Um den Diebstahl-Schaden ersetzt zu bekommen, sollten die Betroffenen möglichst schnell handeln: Als erstes ist eine sofortige Anzeige bei der Polizei notwendig, damit diese eine Fahndung auslösen kann. Danach ist der eigene Teilkaskoversicherer zu informieren.

Damit der Versicherer den Schaden übernehmen kann, benötigt er vom Kunden in der Regel folgende Nachweise:

  • Nachweis der Anzeige bei der Polizei
  • Alle Fahrzeug-Schlüssel und die Fahrzeug-Papiere
  • Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle
  • Schriftliche Schadenanzeige des Kunden
  • Angaben zum Wert des Fahrzeugs

Übrigens: Sollte das Auto irgendwann doch noch auftauchen, kümmert sich der Versicherer als neuer Eigentümer um das Fahrzeug. Muss das Auto entsorgt werden, trägt er dafür die Kosten.

Auto geklaut: Welche Versicherung zahlt?

Wenn das Auto geklaut wurde, ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Wer für sein Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, geht ebenfalls nicht leer aus, denn die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen. Der Versicherungskunde bekommt den Wiederbeschaffungswert erstattet. Das ist genau das Geld, das der Kunde benötigt, um sich wieder ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen zu können. Lediglich die Selbstbeteiligung wird abgezogen. Da es in der Teilkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt, erfolgt keine Rückstufung.

Das Gleiche gilt, wenn Autoknacker ein Fahrzeug aufbrechen und Teile daraus wie etwa Bordcomputer, Airbags oder Radios klauen. Werden fest verbaute Autoteile gestohlen, kommt die Teilkaskoversicherung dafür auf. Auch eine beim Diebstahl eingeschlagene Autoscheibe wird ersetzt.

Was passiert, wenn das gestohlene Auto wieder auftaucht?

Was viele nicht wissen: Wird das Auto innerhalb eines Monats nach der Schadensmeldung beim Versicherer wieder aufgefunden, erhält der Versicherungskunde sein Auto zurück. Diese Verpflichtung gilt laut Versicherungsvertrag aber nur, wenn die Rücknahme innerhalb dieses Zeitraumes und mit zumutbaren Anstrengungen möglich ist.

Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges (Wiederbeschaffungswert) und ist eine Reparatur unwirtschaftlich, erhält der Versicherungskunde in der Regel anstelle der Reparaturkosten die so genannten Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Davon wird der Restwert des beschädigten Fahrzeuges abgezogen. Zur Vermeidung von Differenzen über den Restwert ist es ratsam, sich vor dem Verkauf mit dem Versicherer abzustimmen. Dieser kann Ihnen gegebenenfalls einen Restwertaufkäufer benennen.

Vorbeugen: Wie sich Autofahrer schützen können

–           Das Auto sollte möglichst nicht am Straßenrand oder in ungesicherten Carports geparkt werden, sondern in einer abschließbaren Garage. Wer keine Garage nutzen kann, sollte sein Auto am besten in gut beleuchteten und belebten Straßen abstellen.

–           Auch bei kurzer Abwesenheit sollte der Zündschlüssel abgezogen und Fenster, Türen, Kofferraum, Tankdeckel, Schiebedach und natürlich ggf. auch das Cabrio-Dach geschlossen werden.

–           Beim Abschließen mit der Funkfernbedienung ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug das Verriegeln durch ein optisches und /oder akustisches Signal quittiert. Diebe können das Funksignal mithilfe von Funkblockern stören.

–           Originalpapiere gehören ebenso wenig ins Auto wie Zweitschlüssel.

–           Bei Verlust eines Autoschlüssels sollte umgehend eine Fachwerkstatt aufgesucht werden. Diese kann ggf. den verlorenen oder geklauten Schlüssel sperren.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de