So sind Autodiebstähle versichert
Wie sich betroffene Autofahrer richtig verhalten und welche Versicherung die Schäden ersetzt: Die Antworten im Überblick.
Nach dem Diebstahl: Was ist jetzt zu tun?
Um den Diebstahl-Schaden ersetzt zu bekommen, sollten die Betroffenen möglichst schnell handeln: Als erstes ist eine sofortige Anzeige bei der Polizei notwendig, damit diese eine Fahndung auslösen kann. Danach ist der eigene Teilkaskoversicherer zu informieren.
Damit der Versicherer den Schaden übernehmen kann, benötigt er vom Kunden in der Regel folgende Nachweise:
- Nachweis der Anzeige bei der Polizei
- Alle Fahrzeug-Schlüssel und die Fahrzeug-Papiere
- Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle
- Schriftliche Schadenanzeige des Kunden
- Angaben zum Wert des Fahrzeugs
Übrigens: Sollte das Auto irgendwann doch noch auftauchen, kümmert sich der Versicherer als neuer Eigentümer um das Fahrzeug. Muss das Auto entsorgt werden, trägt er dafür die Kosten.
Auto geklaut: Welche Versicherung zahlt?
Wenn das Auto geklaut wurde, ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Wer für sein Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, geht ebenfalls nicht leer aus, denn die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen. Der Versicherungskunde bekommt den Wiederbeschaffungswert erstattet. Das ist genau das Geld, das der Kunde benötigt, um sich wieder ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen zu können. Lediglich die Selbstbeteiligung wird abgezogen. Da es in der Teilkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt, erfolgt keine Rückstufung.
Das Gleiche gilt, wenn Autoknacker ein Fahrzeug aufbrechen und Teile daraus wie etwa Bordcomputer, Airbags oder Radios klauen. Werden fest verbaute Autoteile gestohlen, kommt die Teilkaskoversicherung dafür auf. Auch eine beim Diebstahl eingeschlagene Autoscheibe wird ersetzt.
Was passiert, wenn das gestohlene Auto wieder auftaucht?
Was viele nicht wissen: Wird das Auto innerhalb eines Monats nach der Schadensmeldung beim Versicherer wieder aufgefunden, erhält der Versicherungskunde sein Auto zurück. Diese Verpflichtung gilt laut Versicherungsvertrag aber nur, wenn die Rücknahme innerhalb dieses Zeitraumes und mit zumutbaren Anstrengungen möglich ist.
Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges (Wiederbeschaffungswert) und ist eine Reparatur unwirtschaftlich, erhält der Versicherungskunde in der Regel anstelle der Reparaturkosten die so genannten Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Davon wird der Restwert des beschädigten Fahrzeuges abgezogen. Zur Vermeidung von Differenzen über den Restwert ist es ratsam, sich vor dem Verkauf mit dem Versicherer abzustimmen. Dieser kann Ihnen gegebenenfalls einen Restwertaufkäufer benennen.
Vorbeugen: Wie sich Autofahrer schützen können
– Das Auto sollte möglichst nicht am Straßenrand oder in ungesicherten Carports geparkt werden, sondern in einer abschließbaren Garage. Wer keine Garage nutzen kann, sollte sein Auto am besten in gut beleuchteten und belebten Straßen abstellen.
– Auch bei kurzer Abwesenheit sollte der Zündschlüssel abgezogen und Fenster, Türen, Kofferraum, Tankdeckel, Schiebedach und natürlich ggf. auch das Cabrio-Dach geschlossen werden.
– Beim Abschließen mit der Funkfernbedienung ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug das Verriegeln durch ein optisches und /oder akustisches Signal quittiert. Diebe können das Funksignal mithilfe von Funkblockern stören.
– Originalpapiere gehören ebenso wenig ins Auto wie Zweitschlüssel.
– Bei Verlust eines Autoschlüssels sollte umgehend eine Fachwerkstatt aufgesucht werden. Diese kann ggf. den verlorenen oder geklauten Schlüssel sperren.