Winzer

 

 

Die wichtigsten Versicherungen für Winzer

Durch die langanhaltende Dürre rechnen Winzer/-innen 2022 mit einem guten Jahrgang. Doch versagt während der Weinlese eine Maschine, kann das teuer werden. Ein umfassender Versicherungsschutz bewahrt hier vor dem finanziellen Ruin. Welche Policen sind als Winzer/-in notwendig?

Nachdem letztes Jahr Tief „Bernd“ einen Großteil der Weinlese zerstört hat, scheint 2022 gerade durch die langanhaltende Trockenheit ein guter Jahrgang zu werden. Trotzdem unterliegt der Weinanbau wie alle Bereiche der Landwirtschaft einer Vielzahl von Risiken, die das Gebäude, die Ernte, den Betriebsablauf insgesamt und die eigene Person betreffen.

 

Betriebsgebäudeversicherung

Das Gebäude stellt die Basis des Betriebs dar und sollte gegen Sachschäden versichert sein. Kommt es zu einer Zerstörung durch eine versicherte Gefahr, deckt die Versicherung die Schäden am Haus bis hin zum Wiederaufbau. Häufig bieten Winzer/-innen ihr Weingut auch als Location für Veranstaltungen an oder betreiben Ferienwohnungen. Auch für diese Fälle ist ein Gebäudeschutz wichtig.

 

Eine Elementarschadenversicherung schützt zusätzlich bei Gefahren wie Starkregen, Überschwemmungen oder Rückstau. Dieser Zusatzbaustein kann im Rahmen der Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Für Winzer/-innen, die eine Photovoltaikanlage besitzen, kann auch eine Photovoltaik-Police interessant sein, um bei Schäden finanziell abgesichert zu sein.

 

Betriebsunterbrechungsversicherung

Aufgrund des Klimawandels werden Wetterextreme mit verheerenden Hagel-, Frost-, Sturm- und Starkregenschäden weiter zunehmen. Dies betrifft auch die Zahl der Betriebsunterbrechungsschäden. Im Schadensfall ersetzt die Betriebsunterbrechungsversicherung versicherte Sachschäden und den Ernteausfall. Die fortlaufenden Kosten wie Löhne und Gehälter, Mieten, Zinsen werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.

 

Unterstützung vom Staat

Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat bereits Maßnahmen getroffen und möchte die Branche zum Abschluss einer Mehrgefahrenversicherung motivieren: Weinbaubetriebe, die eine kombinierte Hagel- und Frostversicherung abschließen, erhalten vom Land einen Zuschuss. Wenn Sie nicht in Rheinland-Pfalz tätig sind, bietet auch die EU eine Förderung an. Diese Unterstützung richtet sich nach dem zu erwartenden Ertrag und wird pro Hektar berechnet.

 

Inhaltsversicherung/Inventarversicherung

Wird ein Gebäude zerstört, hat das Auswirkungen auf die gesamte Weinproduktion: Lagerbestände, Tankanlagen, Maschinen und die Büroräume samt technischer Ausstattung können in Mitleidenschaft gezogen werden. Abhilfe leistet eine Inhalts- oder auch Inventarversicherung genannt. Im Schadensfall erhalten Sie den Wiederbeschaffungspreis des zerstörten Gutes; auch die anfallenden Reparaturkosten werden ersetzt.

 

Maschinenversicherung

Geräte wie Traubenpressen, elektronische Rebscheren oder Weinbergtraktoren gehören für Winzer/-innen zum Arbeitsalltag dazu. Mit einer Maschinenversicherung sind sowohl fahrbare (z.B. Traktoren) als auch stationäre Maschinen (z.B. Abfüllanlagen) versicherbar. Fällt eine Maschine aus und behindert damit den Ernteprozess, führt das zu immensen Schäden. Daher ist es wichtig, schnell für Ersatz oder Reparatur der Maschine zu sorgen.

Die Maschinenversicherung übernimmt die Kosten bei Schäden durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überstrom und Überspannung, aber auch bei Einbruchdiebstahl oder Raub. Im Schadensfall werden die Kosten zur Wiederherstellung der versicherten Sache übernommen. Im Falle eines Totalschadens wird der Zeitwert abzüglich des Restwerts ersetzt.

 

Cyberversicherung

Cyberattacken nehmen immer weiter zu und betreffen auch Winzer/-innen. Wird der Wein über einen Onlineshop betrieben, kann leicht ein Angriff erfolgen und die IT-Systeme lahmlegen. Nach einem Angriff leistet die Cyberversicherung Unterstützung und ersetzt die Schäden.

 

Gefahren im Weinbau und Tipp

Die Risiken im Weinbau sind vielfältig und betreffen sowohl das Produkt als auch die Winzer/-innen persönlich. Um alle Gefahren abzudecken, ist ein umfassender Schutz Voraussetzung. Besonders die Versicherungssummen sollte stetig überprüft werden.

 

Betriebshaftpflichtversicherung

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet uneingeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Damit die entstandenen Kosten nicht zum finanziellen Albtraum werden, sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese schützt Winzer/-innen bei Spritzschäden am Nachbarfeld, landwirtschaftlichen Umweltrisiken oder auch Unfallgefahren auf Grund und Boden. Abgedeckt sind Personen, Sach- und Vermögensschäden.

 

Erntehelferversicherung

Wenn Sie saisonale Erntehelfer/-innen beschäftigen, sollte über eine Erntehelferversicherung nachgedacht werden. Da diese Arbeitskräfte von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, haften Sie ansonsten als Arbeitgeber/-in. Die Erntehelferversicherung umfasst die Übernahme der Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Unfallversicherung

Ein Unfall kann schnell passieren und gravierende Folgen für die private Existenz nach sich ziehen. Gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten sind Weinbauer/-innen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung gesetzlich unfallversichert. Als Zusatz empfiehlt sich eine private Unfallversicherung, um im Schadensfall umfassend abgesichert zu sein. Sie leistet auch dann, wenn der Unfall in der Freizeit eingetreten ist, und immer unabhängig davon, ob er zu einer Erwerbsminderung geführt hat.

 

Rechtsschutzversicherung

Unstimmigkeiten gehören zum Alltag dazu und lassen sich meistens nicht vermeiden. Deshalb bietet sich eine Absicherung gegen Rechtsstreitigkeiten mit Anwohnern, Behörden und anderen Winzern in Form einer Rechtsschutzversicherung an. So sind Sie optimal bei einer kommenden juristischen Auseinandersetzung versichert.

 

Zusatztipp

Da Winzer/-innen körperlich schwer arbeiten, ist für sie das Risiko, berufsunfähig zu werden, sehr hoch. Aus diesem Grund sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Erwägung gezogen werden.

 

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de