Die genauen Zahlen sehen so aus:
Die Freigrenzen steigen für Einzelveranlagte von 972 Euro auf 16.956 Euro im Jahr und für zusammen veranlagte Ehepartner von 1.944 Euro auf 33.912 Euro.
Bedeutet: Der Soli wird erst ab einer zu zahlenden Einkommensteuer, die über diese Freigrenze hinaus geht, fällig.
Oberhalb dieser Freigrenzen wird der Soli schrittweise an den vollen Satz von 5,5 Prozent herangeführt. Keinerlei Ersparnis bringt die Steuererleichterung für Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 96.409 Euro für Singles beziehungsweise 192.818 Euro für zusammen veranlagte Paare.
Wo bleiben denn Ihre Anfrage zu der Anlage der Soli-Ersparnis ?
Im Moment sind noch einige Termine frei. Rufen Sie an oder senden Sie Ihre Anfrage per Mail.
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