Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld

 

 

Drei Möglichkeiten, das Weih­nachtsgeld in die Altersvorsorge zu investieren

 

 

 

Jeder zweite Deutsche bekommt Weihnachtsgeld. Mit dieser Sonderzahlung können Beschäftigte die eigene Altersvorsorge aufbessern. Wir zeigen, wie das funktioniert.

54 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten Weihnachtsgeld. Das ergab eine Umfrage von Statista unter rund 63.000 Beschäftigten. Unter den Arbeitnehmern, die nach Tarifvertrag angestellt sind, haben 79 Prozent Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ohne Tarifvertrag sind es lediglich 42 Prozent. Die Zahlung bei Tarifbeschäftigten beträgt laut Statistischem Bundesamt im Schnitt 2747 Euro. Das bedeutet eine Steigerung um 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

 

Bei den meisten Beschäftigten fließt das Weihnachtsgeld in diesen Zeiten sicherlich in die Deckung der Lebenshaltungskosten. Gerade jetzt ist es umso wichtiger für das Alter privat vorzusorgen und das Weihnachtsgeld in die eigene Altersvorsorge zu investieren. Je nach Vorsorgeweg stehen Beschäftigten dafür unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung.

 

Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Ist das Weihnachtsgeld allerdings in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet. Das gleiche gilt, wenn ein Betrieb mehrere Jahre hintereinander Weihnachtsgeld an seine Beschäftigten ausgezahlt hat.

  1. Mit dem Weihnachtsgeld die private Rente erhöhen

Private Rentenversicherungen können durch Einmalzahlungen aufgestockt werden. In der Regel reicht dafür eine normale Überweisung. Wer unsicher ist, kann seinen Vermittler oder Versicherer fragen. Wer sein Weihnachtsgeld in eine Einmalzahlung steckt, hat dadurch zwei Vorteile:

 

  1. Der Zinseszinseffektbeim Sparen wird dadurch verstärkt.
  2. Langfristig steigt dadurch die Altersrente.

 

Auch Sparer mit einer Riester-Rente können durch eine Einmalzahlung ihre Rente verbessern. Vor allem für Sparer, die im letzten Jahr eine Gehaltserhöhung bekommen haben, lohnt sich eine Sonderzahlung. Der Grund: Um die volle staatliche Förderung in Form von Zulagen zu bekommen, müssen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen im laufenden Jahr eingezahlt werden. Je nach Einkommen können sich daraus auch steuerliche Vorteile ergeben. Faustformel hierbei: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto größer ist meistens der Steuervorteil durch die Riester-Rente.

 

  1. Weihnachtsgeld für betriebliche Altersversorgung nutzen

Arbeitnehmer mit einer betrieblichen Altersversorgung können ihr Weihnachtsgeld für die Entgeltumwandlung einsetzen und damit ihre Ansprüche bei der Betriebsrente erhöhen. Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) können Arbeitnehmer jedes Jahr in ihre Betriebsrente investieren. Dieser Betrag kann steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden.

 

Betriebsrenten werden zudem auch auf unterschiedlichste Art und Weise staatlich gefördert. Arbeitnehmer profitieren seit Kurzem etwa von Zuschüssen des Arbeitgebers, einer stärkeren Förderung von Geringverdienern sowie höheren Freibeträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Grundsicherung (mehr Infos). Neu ab 2022 ist in der betrieblichen Altersversorgung, dass Arbeitgeber nun auch bestehende Entgeltumwandlungen ihrer Beschäftigten bezuschussen müssen.

 

  1. Für Selbstständige: Steuervorteile der Basisrente ausschöpfen („Rürup-Rente“)

Die Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – ist prinzipiell auf die schwankenden Einkommensverhältnisse von Selbstständigen ausgerichtet. Außerplanmäßige Extrazahlungen sind bei einer Basisrente nichts Ungewöhnliches. Selbstständige können sich das zu Nutze machen, sofern sie am Ende des Jahres Überschüsse erwirtschaftet oder Sonderzahlungen erhalten haben. Beiträge für eine private Basisrente erkennt das Finanzamt als Sonderausgaben an.

 

Auch für sie gilt: Mit einer Sonderzahlung erhöhen sie ihre Altersrente und können so die steuerliche Förderung bestmöglich ausschöpfen.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de