Wenn der Weihnachtsmann irrt

Categories: News
No Comments

Ja, ist denn schon wieder Weihnachten? Aber sicher! Am Dienstag wird Knecht Rupprecht seinen Rentierschlitten wieder vor den Häusern parken und Geschenke bringen. Doch weil auch der Weihnachtsmann nur ein Mensch ist, bereiten die Gaben nicht immer Freude. Gut zu wissen, wie man unliebsame Geschenke umtauschen kann.

 

Ob man Geschenke einfach zurückgeben kann, wenn sie nicht gefallen, lässt sich nicht so einfach beantworten. Denn in Deutschland gibt es kein eindeutiges Reklamationsrecht. Mitunter müssen sich unglücklich Beschenkte auf die Kulanz des Verkäufers verlassen, wenn sie den zu großen Pullover oder die schrecklich geschmacklose Terrakotta-Katze von Mutter umtauschen wollen.

 

Und doch erlauben viele Händler eine Reklamation, selbst wenn die Ware nicht defekt ist. Dabei kann der Händler aber selbst entscheiden, ob er einen Gutschein ausstellt, den Warenwert in bar auszahlt oder das Produkt umtauscht. Einen entscheidenden Haken gibt es aber bei der Sache: Ein Umtausch erfordert in der Regel, dass der Kassenbon noch vorhanden ist. Außerdem sollte das Geschenk noch originalverpackt sein. Wer aber verschenkt seine Weihnachtsgeschenke mit einem Kassenzettel?

 

Defekte Geschenke dürfen umgetauscht werden

 

Eindeutiger ist die Situation, wenn das Geschenk fehlerhaft oder beschädigt ist. Dann muss der Händler eine Ware erstatten oder zumindest eine Nachbesserung des Produktes vornehmen. Führte diese Nachbesserung zweimal nicht zum Erfolg, darf der Kunde vom Kauf zurücktreten und erhält sein Geld ausgezahlt.

 

Aber auch hier gilt: Umtausch nur möglich, wenn der Kassenbon noch vorhanden ist! Deshalb sollten alle fleißigen Weihnachtsmann-Helfer den Bon für ihre Gabe aufbewahren, selbst wenn sie bereits an den Beschenkten übergeben wurde. Sollte die elektrische Eisenbahn dann nach mehreren Monaten plötzlich kaputt gehen, weil sie einen Produktionsfehler aufwies, kann sie noch beim Spielzeughersteller oder -verkäufer reklamiert werden.

 

Bei Online-, Katalog- oder Telefonshopping gilt hingegen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag ohne Nennung von Gründen rückgängig gemacht werden. Wer seine Geschenke erst wenige Tage vor Weihnachten bestellt hat, muss zwar mit der Sorge leben, dass sie nicht rechtzeitig zugesendet werden – aber hat auch eine längere Umtauschfrist.

 

Gutscheine sind die clevere Alternative

 

Wer zu Weihnachten einen Gutschein schenkt riskiert im schlimmsten Fall, dass man ihm Ideenlosigkeit vorwirft. Dennoch sind Gutscheine oft die bessere Wahl, gerade wenn man den Beschenkten nicht so gut kennt. Dann kann die Person sich selbst aussuchen, was ihr gefällt und was nicht. Eine individuelle und phantasievolle Gestaltung machen aus so manchem langweiligen Couvert einen echten Hingucker!

 

Doch auch für besonders unpassende Geschenke findet sich eine Lösung, wenn man sie schnell wieder loswerden will. In vielen Städten finden nach Weihnachten Tauschbörsen statt, auf denen sich sogar für geschmacklose Terrakotta-Katzen Liebhaber finden. Und auch im Internet lassen sich unliebsame Geschenke problemlos zu Geld machen. Dann darf der Weihnachtsmann gern auch im nächsten Jahr wiederkommen – selbst wenn er sich vertan hat!

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de