Frauen und Männer mit langen Erziehungszeiten und in Teilzeit sind stark armutsgefährdet.
Sie haben laut einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung im Schnitt deutlich geringeres Lebensarbeitseinkommen als Kinderlose. Gründe dafür sind die Unterbrechung der Karriere durch Erziehungszeiten und ein Wechsel in die Teilzeit. Dadurch sinken auch die Rentenansprüche. Die Lage könnte sich wegen der Corona-bedingten Schließung von Kitas und Schulen und der dann notwendigen Betreuung der Kinder verschärfen. Frauen wie auch Männer, die Elternzeit nehmen oder wegen der Erziehung ihrer Kinder länger in Teilzeit arbeiten, sollten daher zusätzlich privat fürs Alter vorsorgen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.
Attraktiv für die private Altersvorsorge haben sich Sparpläne erwiesen. Sie gibt es für Tagesgeld, Festgeld, Aktien oder auch für Fonds als Basisanlage. Bei Fonds werden staatlich geförderte Angebote, wie z.B. Riester, und solche ohne staatliche Förderung angeboten. Um bei den geförderten Riester-Sparplänen die volle Zulage vom Staat zu erhalten, müssen Sparer nur vergleichsweise geringe Beiträge selbst aufbringen. Die Bundesregierung hat die jährliche Grundzulage ab Januar 2018 von bisher 154 Euro pro Person auf 175 Euro angehoben. Die Kinderzulage beträgt 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.
Eine Mutter, die für sich und ihre ab 2008 geborenen zwei Kinder die jährliche Zulage beantragt, kann also bis zu 775 Euro pro Jahr erhalten. Sie selbst muss dafür nur 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen – höchstens 2.100 Euro im Jahr. Dabei werden Grundzulagen und Kinderzulagen auf die Beiträge angerechnet. Im Idealfall ersetzen so die Zulagen bei Riester-Sparern mit geringen Einkommen fast den gesamten Eigenanteil. In einem solchen Fall müssen nur 60 Euro pro Jahr oder fünf Euro monatlich als Sockelbetrag eingezahlt werden.