Welche Möglichkeiten hat die Generation Y

Drei-Säulen-Modell für Altersvorsorge

Da die Thematik Altersvorsorge komplex ist, können junge Menschen schnell den Überblick verlieren. Das sogenannte 3-Säulen-Modell bietet da gute Anhaltspunkte zur Orientierung. Es setzt sich aus den drei unterschiedlichen Möglichkeiten der Altersvorsorge zusammen: gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge.

Erste Säule

Die gesetzliche Rentenversicherung umfasst die erste Säule und dient als Basis: Jeder Angestellte und auch einige Selbstständige müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Im Angestelltenverhältnis teilen sich dabei Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag zu gleichen Teilen. Allerdings deckt die gesetzliche Rente häufig nur knapp 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens ab.

Zweite Säule

Die zweite umfasst die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Seit 2002 haben Arbeitnehmer das Recht auf eine bAV durch Entgeltumwandlung. Dabei werden bis zu vier Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens in die Altersvorsorge eingezahlt. Der Vorteil: Arbeitnehmer müssen keine Steuern oder Sozialabgaben auf diese Beiträge zahlen. Hier kann es sich lohnen, bereits zu Beginn der Karriereleiter mit dem Arbeitgeber über eine bAV zu sprechen.

Dritte Säule

Private Lebens- und Rentenversicherungen bilden die dritte Säule. Hierbei handelt es sich um private Vorsorgeverträge, die ohne eine staatliche Förderung auskommen. Anleger haben hier die Möglichkeit, beliebig hohe Beiträge aus ihrem Nettogehalt einzuzahlen.

Private Rentenversicherung

Die jüngere Generation muss von ihrem Lohn etwa doppelt so viel aufwenden wie Ältere, um die Vorsorgelücke im Alter zu schließen – so eine Studie von der Prognose AG im Auftrag GDV.

Wie viel zusätzlich privat angespart werden sollte, hängt vor allem mit der Länge des Ruhestands und der Lebenserwartung zusammen. Wie hoch die persönliche Rentenlücke voraussichtlich sein wird, zeigt der Rentenrechner des GDV.

Berufseinsteiger haben die Möglichkeit, eine private Rentenversicherung bereits ab einem monatlichen Beitrag von 30 bis 50 Euro abzuschließen. Dabei sollten sie auf eine flexible Gestaltung der Versicherung achten. Die Beiträge sollten sich an die verschiedenen Lebensabschnitte wie Berufswechsel, Hochzeit, Familiengründung, Teilzeit oder Sabbatical anpassen oder zeitweise auch aussetzen lassen. Sparer können bei der privaten Absicherung das Renteneintrittsalter und den Auszahlungsmodus häufig individuell bestimmen.

Alternativen gibt es zum Vermögensaufbau

Neben den drei klassischen Säulen kann auch jede weitere Form des Vermögensaufbaus für die Altersvorsorge genutzt werden.

Indexfonds

Dazu zählen zum Beispiel Indexfonds wie Exchange-Traded Funds (ETFs), Rohstoffe oder Immobilien. Vor allem ETF-Sparpläne sind aktuell in aller Munde. Mit einem festgelegten monatlichen Betrag zahlen Anleger in einen Aktien-Indexfonds, etwa den DAX, ein.

Bei der Auswahl des richtigen Index sollte das Risiko möglichst geringgehalten werden. Es lohnt sich daher, in weltweite Anlagen zu investieren – so können Schwankungen langfristig gesehen ausgeglichen werden. Die Fondssparpläne sind vor allem für junge Leute interessant, da sie sich bereits ab 25 Euro im Monat lohnen.

Edelmetalle

Eine seit Jahren bewährte und vermeintlich sichere Alternative sind Investitionen in Edelmetalle wie Gold. Wichtig zu wissen: Der Goldpreis entwickelt sich meist gegenläufig zu den Aktienkursen. Außerdem ist es empfehlenswert, Gold in Münzen oder Barren und nicht in Wertpapieren zu kaufen, da diese in einer Finanzkrise nicht geschützt sind. Wer in Gold investieren möchte, sollte dies jedoch als Ergänzung des Depots sehen.

Immobilien

Auch Immobilien können eine sinnvolle Erweiterung des Sparplans darstellen – egal ob selbst genutzt oder vermietet. Wer so eine Investition in Erwägung zieht, sollte in jedem Fall eine Musterberechnung zur Rendite durchführen lassen und diese mit anderen Geldanlagen vergleichen.

 

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Kostenfreie Beratung für den Kunden
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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de