Die Alternativen zur BU-Versicherung

Das Ergebnis ist ziemlich ernüchternd. Die Analysten des Rating-Hauses Franke und Bornberg untersuchten jüngst Berufe, in denen mehr als 500.000 Menschen arbeiten. Und zwar darauf, ob diese Menschen über eine Top-Berufsunfähigkeitsversicherung versicherbar sind. Die Antwort: nein, meistens nicht. Genauer gesagt, in zwei Dritteln der Fälle nicht.

Schuld an dieser Entwicklung sind die Versicherer selbst. Die Gesellschaften haben die Berufsgruppen derart aufgespalten, dass sich nur noch ein Teil der arbeitenden Bevölkerung die Produkte leisten kann. Inzwischen versuchen die Anbieter, das wieder etwas zurückzudrehen. Für die breite Masse wird eine Top-BU trotzdem unerreichbar bleiben.

Viele von ihnen haben in den vergangenen Monaten zu diesem Zweck neue Tarife auf den Markt gebracht. „Überfällig“, findet Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg, aber immerhin. Und: „Grundsätzlich haben diese Produkte das Potenzial, die BU bei den Umsätzen zu überholen.“ Eine mögliche Goldgrube für die Versicherer also? Man wird sehen. Aber um welche Produkte handelt es sich dabei?

1. An Arbeit ist nicht zu denken: Erwerbsunfähigkeitsversicherungen

Wenn die BU am oberen Ende der Arbeitskraftabsicherung steht, deckt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) das untere Ende ab. Sie greift im schlimmsten Fall, nämlich, wenn der Betroffene gar nicht mehr arbeiten kann, in keinem Beruf – er also Vollinvalide ist. Dann zahlt der Versicherer eine Rente aus.

EU-Versicherungen bieten die meisten Versicherer an, aber nicht alle sind gut. Generell ist das ganze Feld der Arbeitskraftabsicherung recht unübersichtlich. Makler und Kunden haben es nicht leicht, sich zurechtzufinden.

Franke und Bornberg hat deshalb den sogenannten AKS-Index entwickelt. „Dieser Index ist ein Bewertungsmaßstab, der die Qualität eines Produkts zur Absicherung der Arbeitskraft abbildet“, so Franke. Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- und Multi-Risk-Versicherungen decken die Analysten dabei ab.

Basis der Berechnung sind die Versicherungsbedingungen. Hier spielen Kriterien eine Rolle, wie die Kündigungsmöglichkeiten des Versicherers, die Möglichkeiten des Kunden zur Beitragsanpassung, Absicherung der Pflegebedürftigkeit, wann überhaupt geleistet wird, wie lange die Beeinträchtigung vorliegen muss und welche Wartezeiten ab Versicherungsbeginn gelten. Die Qualität eines Produkts bemisst sich dabei in Prozent. BU-Versicherungen erhalten in der Regel zwischen 70 und 95 Prozent, EU-Tarife zwischen 44 und 62 Prozent.

Die Guten – Produkte mit Bewertungen über 50 Prozent

Franke und Bornberg hat die Nicht-BU-Produkte verglichen und die Grenze bei mindestens 50 Prozent Indexleistung gezogen. Zu den EU-Versicherungen, die hier überzeugen, gehören unter anderem die EU-Vorsorge Premium der Continentalen, SEU Protect der Dialog, SEU TG 13 der Generali, SEU EGO Basic der HDI, SEU der Interrisk, SEU vom Volkswohl Bund sowie SEU Complete und Komfort der WWK.

So leistet die SEU der Dialog zum Beispiel schon bei Pflegebedürftigkeit ab 2 Pflegepunkten. Der Beitrag bleibt außerdem konstant, selbst wenn sich bei einem Berufswechsel das Risiko erhöht. Und der Versicherer geht auf verschiedene Lebensphasen des Kunden ein.

Fehlen einem Versicherten zum Beispiel in der Elternzeit oder bei Arbeitslosigkeit die Mittel, kann er für einen bestimmten Zeitraum die eigentlich abgesicherte Rente auf eine Mindestrente von 600 Euro jährlich reduzieren. Wird der Kunde erwerbsunfähig, gibt es außerdem eine Einmalzahlung im Wert von zwölf Monatsrenten.

Der HDI hat seine EGO-Linie Anfang dieses Jahres um die EU-Versicherung EGO Basic aufgestockt. Das HDI-Produkt bietet eine vereinfachte Gesundheitsprüfung. Außerdem enthält es eine Nachversicherungsgarantie, und HDI verzichtet auf Meldefristen sowie Wartezeiten. Optional können Kunden einen Zusatzbaustein wählen, der eine Einmalleistung im Todes-fall oder bei schwerer Krankheit vorsieht.

Quelle:Pfefferminzia

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de