Mehr erben mit Versicherungen

Etwa 200 Milliarden Euro vererben die Deutschen jedes Jahr. Versicherungen können helfen, Erbstreitigkeiten zu vermeiden und bares Geld zu sparen.

Geht es ums Erbe, sind Familienstreitigkeiten nicht weit. Vor allem dann, wenn es kein Testament gibt – und das ist nicht unüblich: Etwa 70 Prozent der Menschen in Deutschland sterben, ohne dass sie vorher ein Testament aufgesetzt haben.

Dann erben Angehörige nach der gesetzlichen Reihenfolge: Als erstes ist der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner dran, danach die leiblichen Kinder und dann die Enkel. Wer also nicht verheiratet ist, muss etwas tun, wenn er dem Partner etwas vererben möchte. Ein Testament ist dann Pflicht.

Mit Versicherung den Fiskus umgehen

Wer dem Partner etwas Gutes tun will, lässt ihn möglichst wenig Erbschaftsteuer zahlen. Denn sonst ist das Erbe schnell weg. Erbt beispielsweise eine Partnerin von ihrem Partner Immobilien im Wert von einer Million Euro, muss sie 980.000 Euro versteuern. 294.000 Euro bekommt dann der Staat. Im schlechtesten Fall muss sie die Immobilien beleihen oder sogar verkaufen. Es lohnt sich deshalb, sich rechtzeitig zum Thema Erbe Gedanken zu machen. Versicherungen sind dabei ein wichtiges Instrument. Denn über eine Versicherung lässt sich ein Teil des Vermögens ganz legal aus dem Erbe auslagern. Der Fiskus und auch fernere Verwandte haben dann keinen Zugriff.

Viele unverheiratete Paare schließen sogenannte Überkreuz-Versicherungen ab: Dabei kaufen beide Partner je eine Risikolebensversicherung. Die Frau schließt den Vertrag auf das Leben ihres Partners ab. Ihr Partner ist die versicherte Person, bei deren Tod der Versicherungsfall eintritt. Sie zahlt die Beiträge und bekommt beim Tod ihres Partners das Geld von der Versicherung. Macht der Mann es genauso, geht das Finanzamt in beiden Fällen leer aus.

Wenn die Ex leer ausgehen soll

Zweiter Fall: Ein Vater will seinem Kind aus erster Ehe Geld überlassen, wenn er stirbt. Die geschiedene Ehefrau soll von dem Vermögen jedoch nichts bekommen. Auch das lässt sich über eine Versicherung regeln. Der Vater schließt eine Lebensversicherung auf sein Leben ab, ist also gleichzeitig Versicherungsnehmer und versicherte Person. Sollte er sterben, ist seine Tochter die Begünstigte. Zusätzlich muss der Vertrag mit einer sogenannten Termfix- Klausel ausgestattet sein. Dann bekommt die Tochter erst mit 18 Jahren das Geld und die geschiedene Ehefrau kann auf das Vermögen nicht zugreifen.

Dass Familienstreitigkeiten auch in den besten Familien vorkommen, zeigt das Beispiel von Michael Jackson. Das Verhältnis des Pop-Titanen zu seinem Vater war so schlecht, dass er in seinem Testament folgendes bestimmte: 40 Prozent seines Vermögens gingen an seine Mutter, weitere 40 Prozent an seine drei Kinder. Der Vater ging leer aus: die restlichen 20 Prozent wurden gespendet.

Quelle:Pfefferminzia

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
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