Jahresende – Zeit für einen Versicherungscheck!

Viele Deutsche nehmen in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub. Das kann auch Anlass sein einmal zu checken, ob der Versicherungsschutz noch passend ist oder einiges geändert werden muss. Das kann auch finanziell lohnen.

 

Wenn es um das Thema Versicherungen, Finanzen und Steuern geht, sind viele Bürger eher Muffel und scheuen sich vor einer Beschäftigung damit. Verständlicherweise, ist die Materie doch komplex und braucht oft Geduld und Zeit. Und doch ist es empfehlenswert, regelmäßig den Versicherungsschutz zu checken: etwa, wenn sich an der Lebenssituation etwas ändert. Ein Anlass kann hierfür die Zeit vor dem Jahreswechsel sein. Gut, wenn man sich zusätzlich professionelle Unterstützung holen kann!

Anforderungen für Riester-Förderung noch erfüllt?

 

Ein Beispiel, warum ein Blick in den Versicherungsordner manchmal unumgänglich ist, ist die Förderung bei der Riester-Rente. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr eingezahlt werden müssen, damit Anrecht auf die volle Förderung besteht. Schon eine kleine Gehaltserhöhung kann dazu beitragen, dass diese Bedingung nicht mehr erfüllt wird.

 

Bis zum Ende des Jahres können Sparer noch in den Riester-Vertrag einzahlen, um Fehlbeträge auszugleichen: sonst wird die Förderung eventuell gekürzt. Beim Antrag gewährt der Gesetzgeber eine Toleranzfrist: die Zulagen können zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Wer es noch nicht getan hat, sollte folglich schauen, dass er die Förderung für 2016 und 2017 nicht verschenkt.

 

Steuerfreibetrag auf Kapitalanlagen optimal nutzen

 

Ebenfalls bis Ende des Jahres kann der Steuerfreibetrag auf Kapitalerträge, in der Regel Dividenden und Zinsen, angepasst werden. Hier besteht aktuell ein Steuerfreibetrag für 801 Euro im Jahr bzw. 1.602 Euro für Paare. Über diese Grenze hinaus wird eine Steuer von 25 Prozent fällig, die man aber auch drücken kann:

 

Unter Umständen lohnt es sich hier, Verluste von einer Geldanlage, etwa Wertpapieren, mit Gewinnen aus einer anderen gegenzurechnen. Oder Teile der Geldanlage auf die Kinder zu übertragen – dann ist es möglich, die Steuerfreibeträge für Kinder ebenfalls zu nutzen, so informiert die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften (BVI). Das sei auch möglich, wenn die Kinder noch minderjährig sind – im Jahr 2019 liegt der Freibetrag bei rund 9.000 Euro. Hierfür muss das Vermögen aber tatsächlich an die Kinder übertragen werden, etwa für den Führerschein oder die Ausbildung.

 

Auch mit Blick auf andere Steuerfreibeträge und Zuschüsse lohnt es sich, noch einmal in die Unterlagen zu schauen. So können beispielsweise Krankheitskosten ab einer bestimmten Höhe bei der Steuer geltend gemacht werden, abhängig von dem Familienstand und Einkommen. Unter Umständen lohnt es sich dann, eine teure Brille noch im alten Jahr anzuschaffen, wenn man hohe Ausgaben für Medikamente und Gesundheit hatte. Zudem kann ein Wechsel der Lohnsteuerklasse speziell für Ehepaare lohnen, abhängig vom erwarteten Nettoeinkommen beider Partner im folgenden Jahr. Das sollte aber genau durchgerechnet werden.

 

Handeln, wenn es Neues in Beruf und Familie gibt

 

Neben der Altersvorsorge kann auch in anderen Sparten ein Versicherungscheck notwendig sein. Wer mehr Lohn erhält, im Beruf aufgestiegen ist oder als Unternehmer mehr Umsatz erzielt, sollte schauen, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung, Schwere-Krankheiten-Versicherung oder eine andere biometrische Vorsorge angepasst werden muss. Die sogenannte Nachversicherungsgarantie ermöglicht es in der Regel, die Versicherungssumme entsprechend anzuheben.

 

Gerade für Freiberufler kann ein Bedarfscheck für die eigene Firma grundsätzlich lohnen. Unter Umständen müssen Leistungen der Gewerbehaftpflicht, Betriebsunterbrechungsversicherung etc. angepasst werden, wenn mehr Umsatz erwartet und angepeilt wird oder neue Technik eingekauft wurde. Ebenfalls ein nicht zu vernachlässigendes Thema: Nur ein Bruchteil der deutschen Firmen besitzt aktuell eine Cyberversicherung, um den finanziellen Verlust nach Hackerangriffen und Gerätefehlern abzusichern. Auch kleine und mittlere Unternehmen finden mittlerweile gute Cyber-Policen.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de