Richtig rechnen für den Ruhestand
Die gesetzliche Rente kann nur noch einen Teil der Ausgaben im Ruhestand decken. Doch meist sind Sparer unsicher, ob das zurückgelegte Geld ausreicht. Eine einfache Faustformel sagt, dass Rentner etwa 80 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens benötigen, um ihren Lebensstandard halten zu können. Denn in der Regel ist der finanzielle Bedarf im Alter etwas geringer. Je nach den eigenen Wünschen sind 80 Prozent allerdings nur ein Richtwert. Denn das Alter bringt auch neue Ziele und Notwendigkeiten mit sich. Hinzu kommt, dass künftige Rentner eine höhere Lebenserwartung haben als heutige und somit grundsätzlich mehr Geld für den Ruhestand benötigen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.
Die Grundlage für konkrete Berechnungen liefert den gesetzlich Versicherten die jährliche Renteninformation. Sie gibt Auskunft darüber, wie viel Versicherte monatlich voraussichtlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten werden. Diese Rente wird bei der Mehrzahl der Deutschen nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Daher sollte jeder Vorsorgesparer so früh wie möglich konkrete Berechnungen vornehmen, um seinen zusätzlichen Vorsorgebedarf zu ermitteln.
Auf der Basis der 80-Prozent-Regel können sich Sparer mit dem Rentenlücken-Rechner Orientierung verschaffen. Sie erfahren dort nach der Eingabe von Geburts- und Renteneintrittsdatum sowie von den bereits angesparten Rentenentgeltpunkten oder ihres Gehalts, eine Einschätzung zu ihrem privaten Vorsorgebedarf.
So muss ein heute 35-jähriger Single mit einem Jahresbruttoeinkommen von 35.000 Euro rund 334 Euro monatliche Rente aus eigener Kraft ansparen (Annahme: Renteneintrittsalter 67 Jahre, zwei Prozent Lohnsteigerung pro Jahr bis Renteneintritt, Berufseintritt im Jahr 2006, Arbeitsplatz in den neuen Bundesländern).
Ein heute 50-jähriger Ehemann mit einem Jahresbruttoeinkommen von 55.000 Euro muss eine Rentenlücke von monatlich rund 454 Euro mit eigenen Sparanstrengungen ausgleichen (Annahme: Renteneintrittsalter 67 Jahre, zwei Prozent Lohnsteigerung pro Jahr bis Renteneintritt, Berufseintritt 1990, Arbeitsplatz in den alten Bundesländern).