Brauchen wir beim Fahrradfahren eine Helmpflicht?

Brauchen wir beim Fahrradfahren eine Helmpflicht?

 

 

Fahrräder erleben seit Corona einen Boom.

 

Aber nicht nur gewöhnliche Modelle, sondern auch E-Bikes, erfreuen sich einer hohen Nachfrage.

 

Doch wie steht es um die Sicherheit beim Radfahren?

Fahrradfahren wird immer beliebter und ist auch aus gesundheitlichen Gründen ideal, da wir uns bewegen und sportlich aktiv sind. Besonders E-Bikes nahmen zu. Laut Zweirad-Industrie-Verband waren knapp 43 Prozent der verkauften Fahrräder im Jahr 2021 Pedelecs. Wurden im Jahr 2014 noch 480.000 Pedelecs verkauft, waren es im Jahr 2021 sogar zwei Millionen. Vor allem Seniorinnen und Senioren entscheiden sich für die motorisierten Zweiräder, da diese bergauf angenehm zu fahren sind. Allerdings steigt durch diese Altersgruppe auch die Unfallgefahr.

 

Zahl der Pedelec-Unfälle nimmt rasant zu

Gemessen an ihrem Bestand nahm die Zahl der Pedelec-Unfälle überproportional zu. Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2014 insgesamt 2.245 Pedelec-Fahrer/-innen bei einem Verkehrsunfall verletzt. Im Jahr 2021 waren es bereits 17.285. Auch die Zahl der Getöteten stieg von 39 im Jahr 2014 auf 131 im Jahr 2021.

 

Ursachen für E-Bike-Unfälle

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) fand heraus, dass Pedelec- und Fahrrad-Fahrer/-innen überwiegend an Unfällen innerorts beteiligt sind. Jedoch ist der Anteil der Beteiligten an Unfällen außerorts bei Pedelec-Fahrer/-innen (18 Prozent) fast doppelt so hoch wie bei Fahrrad-Fahrer/-innen (10 Prozent). Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung, weiß, warum die Unfallzahlen bei E-Bikes so hoch liegen: „Zum einen fahren Pedelecs deutlich schneller als herkömmliche Räder und zum anderen sind sie mit 25 bis 30 Kilogramm viel schwerer. Dadurch fallen die Verletzungen bei Unfällen schlimmer aus.“ Des Weiteren spielen aber auch Unfälle ohne Fremdeinwirkung eine Rolle, etwa weil der Radler die Kontrolle über das E-Bike verloren hat. Denn E-Bikes können sehr schnell beschleunigen und über 25 km/h schnell werden.

Könnte eine Helmpflicht schweren Unfällen entgegenwirken?

In anderen Ländern wie Finnland, Malta, aber auch in Australien oder Neuseeland herrscht eine generelle Helmpflicht, egal ob es sich um ein herkömmliches Fahrrad oder ein E-Bike handelt. Deshalb sollten Radler/-innen, die im Ausland mit dem Fahrrad unterwegs sind, unbedingt vorher überprüfen, ob dort eine Helmpflicht besteht, um nicht gegen dort geltendes Gesetz zu verstoßen. 59 Prozent der Deutschen wäre auch hierzulande für eine Helmpflicht und würde beim Radfahren einen Helm tragen. Eine Umsetzung ist in Deutschland bislang jedoch noch nicht geplant.

 

Helmregeln auf dem Fahrrad

Gibt es eine Helmpflicht für Radfahrende?

Eine gesetzliche Vorschrift zum Tragen eines Fahrradhelms gibt es in Deutschland nicht. Jedoch kann ein Fahrradhelm bei einem Unfall schwere Verletzungen verhindern. Laut einer Statistik der Unfallforschung der Versicherer, führen Unfälle in 46 Prozent der Fälle zu Kopfverletzungen, wenn der Radfahrende einen Helm trug. Ohne Helm steigt die Quote der Verletzungen im Straßenverkehr auf 73 Prozent. Wichtiger Tipp: Lassen Sie sich beim Kauf unbedingt beraten, damit Sie einen geeigneten Helm besitzen und optimal geschützt sind.

 

Droht für das Fahrradfahren ohne Helm ein Bußgeld?

Nein! Sind Fahrradfahrer/-innen ohne Helm unterwegs, müssen sie kein Bußgeld oder eine Verwarnung befürchten. Die Entscheidung für oder gegen einen Helm ist der Radlerin oder dem Radler in Deutschland selbst überlassen.

 

Müssen Kinder auf dem Fahrrad einen Helm tragen?

Nein, eine entsprechende Vorschrift gibt es nicht. Gerade bei Kindern wird jedoch empfohlen, einen Helm auf dem Fahrrad zu tragen, um schwere Kopfverletzungen zu vermeiden.

 

Was empfiehlt die Unfallforschung der Versicherer?

Die UDV empfiehlt das Tragen eines Fahrradhelms und die konsequente Anwendung des Standes der Forschung in Bezug auf eine sichere Radinfrastruktur. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club bewertete die Fahrradsicherheit im Jahr 2020 wie zuvor nur mit 3,9. Somit fühlen sich die Radelnden auf deutschen Straßen sehr unsicher. Würden die Regelwerke zügig umgesetzt, kämen diese auch den Pedelec-Fahrenden zugute und hätten einen Rückgang der Unfälle zur Folge.

 

Zudem ist es gerade für ältere Pedelec-Fahrende wichtig, sich bei der Auswahl und dem Kauf des E-Bikes beraten zu lassen, um das passende Modell zu finden. Auch eine Aufklärung über die Gefahren ist essenziell. Hilfreich sind hier Fahrtrainings, um die eigenen Fahrfähigkeiten zu erhalten und zu verbessern. Da ein Pedelec schwerer ist und schneller beschleunigt, fährt es sich anders als ein herkömmliches Fahrrad.

 

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de