Altersvorsorge

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Die wichtigsten Fakten zur Bürgerrente

 

 

 

 

Die Versicherer bringen sich mit einem neuen Konzept in die Diskussion über eine Reform der privaten Altersvorsorge ein. Bürgerrente heißt ihr Vorschlag, der der staatlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge einen neuen Schub geben soll.

 

Die deutschen Lebensversicherer wollen mit ihrem Konzept einer Bürgerrente die geförderte private Altersvorsorge neu beleben. Die Bürgerrente ist einfach aufgebaut und kostengünstig, sie vereint Sicherheit mit Renditechancen und ist verbunden mit einer leicht verständlichen Förderung, die auf Dauer deutlich höhere Renditen verspricht.

„Im Vergleich zur Riester-Rente ist die Bürgerrente einfacher, verständlicher, nachhaltiger und renditestärker.“

Dr. Norbert Rollinger, GDV-Präsident

Wichtig: Bei der Bürgerrente handelt es sich nicht um einen fertigen Produktvorschlag. Sie ist vielmehr ein Konzept, wie die staatlich geförderte Altersvorsorge ausgestaltet sein sollte. Den Rahmen dafür bestimmt die Politik. Hier erklären wir die wichtigsten Neuerungen.

Bessere Ertragschancen

Die Bürgerrente soll höhere Erträge abwerfen, als sie heute mit Riester möglich sind. Dafür ist es aus Sicht der Versicherer nötig, den derzeit vorgeschriebenen 100-prozentigen Kapitalerhalt zu Rentenbeginn aufzuweichen – ohne jedoch völlig auf eine Absicherung zu verzichten. Den Versicherern schwebt eine Kapital-Garantie von 80 Prozent der eingezahlten Beiträge vor. Dieses Niveau wäre ein guter Kompromiss, um einerseits die Chancen des Kapitalmarkts besser nutzen zu können und andererseits größere Verluste zu vermeiden.

Mehr Flexibilität in der Rentenphase

Die Verrentung des angesparten Vermögens bleibt Kernelement der geförderten privaten Altersvorsorge. Schließlich dient das Geld der Sicherung des Lebensstandards im Alter – unabhängig von der Lebensdauer. Mit der Bürgerrente wollen die Versicherer die Auszahlung für die Menschen jedoch noch ein wenig flexibler gestalten, um auch alle jene von einer Verrentung zu überzeugen, die nicht glauben, sehr alt zu werden. Daher soll es zusätzlich zu der schon heute möglichen Teilauszahlung zu Rentenbeginn von 30 Prozent des Vermögens eine Rentengarantiezeit geben, von beispielsweise zehn Jahren. Genauso lange würden die Anbieter mindestens eine Rente auszahlen: Stirbt der Versicherte früher, ginge das verbleibende Garantie-Kapital an die Hinterbliebenen.

Einfachere Förderung

Die Förderung soll mit der Bürgerrente einfacher und verständlicher werden. Das Ziel: weniger Bürokratie und ein Ende der ärgerlichen, nachträglichen Rückforderung von Zulagen, weil die Förderbedingungen nicht oder nur noch zum Teil erfüllt sind. Die Idee: Zu jedem eingezahlten Euro legt der Staat 50 Cent obendrauf. Zahlt eine Kundin beispielsweise 1.000 Euro pro Jahr in den Vertrag ein, gibt es 500 Euro als Förderung dazu. So einfach.

Auf diese Weise würde die Zulage proportional zum Eigenanteil steigen – bis zu einer Fördergrenze, die bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2023: 87.600 Euro) liegen könnte. Aktuell läge der maximale förderfähige Eigenanteil somit bei 3.504 Euro pro Jahr, dazu kämen die Zulagen. So würden auch mittlere Einkommensgruppen stärker als bisher von Zulagen profitieren als nur von der Steuerersparnis. Die staatliche Förderung würde so viel stärker von den Menschen wahrgenommen, außerdem käme ein größerer Teil davon direkt dem Vertrag zugute. Die Beiträge für die Bürgerrente blieben steuerfrei, dafür würden die Leistungen im Wege der nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase  voll besteuert.

Dynamische Förderung

Das aktuelle Fördersystem der privaten Altersvorsorge beinhaltet keine regelmäßige Anpassung der Zulagen, während der Eigenanteil aufgrund der steigenden Löhne jedes Jahr steigt. Die Folge: Sparer müssen immer mehr Geld aufwenden, um den gleichen Zuschuss vom Staat zu erhalten. Die Bürgerrente verknüpft deshalb die Förderung mit der Einkommens- und Inflationsentwicklung. Weil die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rente jährlich steigt, könnte automatisch auch der Förder- und Eigenbeitrag mitwachsen – zu Gunsten höherer Leistungen im Rentenalter.

Mehr Förderberechtigte

Ein Produkt für alle Menschen – ohne Ausnahme. Mit der Bürgerrente sollte der Kreis der Förderberechtigten nach Ansicht der Versicherer auch um die Gruppe der Selbstständigen erweitert werden, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Das reduziert die Komplexität und belässt auch jene Menschen im Fördersystem, die mal abhängig beschäftigt, mal selbstständig sind.

Kostengünstigere Produkte

Ein Standardprodukt, weniger Dokumentationsaufwand, schlankere Prozesse zwischen Anbietern und staatlichen Förderstellen, und auch digitale Vertriebsmöglichkeiten: All das senkt die Kosten. Mit der Bürgerrente ließe sich die private Altersvorsorge deutlich günstiger gestalten – ohne auf den Service einer persönlichen Beratung zu verzichten. Die Vermittler sorgen für ein größeres Verständnis des Produkts und mithin für dessen hohe Verbreitung.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de