Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit

 

Was leistet eine Erwerbsunfähig­keitsversicherung?

Der Schutz der eigenen Arbeitskraft ist für Berufstätige von zentraler Bedeutung. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann eine sinnvolle Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein.

Welche Leistungen bietet eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Ähnlich wie die Berufsunfähigkeitsversicherung funktioniert die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Auch sie deckt den Verlust der Arbeitskraft durch Unfälle und alle körperlichen und psychischen Erkrankungen ab.

 

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung deckt das Risiko ab, dass ein Versicherter etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit so schwer beeinträchtigt ist, dass er keiner Beschäftigung mehr nachgehen kann. Entscheidend ist dabei meistens die Drei-Stunden-Marke. Manche Verträge leisten bereits, wenn die Versicherten noch drei Stunden arbeiten können; manche hingegen erst, wenn man weniger als drei Stunden arbeiten kann. Der individuelle Tarif ist an dieser Stelle entscheidend.

 

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt im Versicherungsfall eine vorab vereinbarte Erwerbsunfähigkeitsrente, über die die versicherte Person frei verfügen kann. Dies trägt dazu bei, dass die versicherte Person ihren Verdienstausfall auffangen und ihre Existenz sowie die ihrer Familie sichern kann. Die Erwerbunfähigkeitsrente ist gerade vor dem Hintergrund wichtig, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in aller Regel kaum zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreicht.

 

Was unterscheidet die Erwerbsunfähigkeits- von der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die versicherte Person erhält eine Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn sie nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann – unabhängig davon, in welchem Beruf. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt einem berufstätigen Versicherten in der Regel eine Rente (auch BU-Rente genannt), wenn er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist und damit seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann.

 

Für wen ist eine Erwerbsunfähigkeitspolice sinnvoll?

Eine Absicherung der Erwerbsunfähigkeit ist für viele Arbeitnehmer und Selbstständige eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann vor allem für körperlich schwer arbeitende Menschen – etwa Handwerker – oder Menschen in risikoreichen Berufen äußerst sinnvoll sein. Der Grund: Wegen ihrer größeren körperlichen Beanspruchung im Job und dem damit verbundenen größeren Risiko einer Berufsunfähigkeit müssen körperlich hart arbeitende Menschen meist höhere Prämien in der Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen.

 

Der Schutz einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist auch für Menschen sinnvoll, die im Büro arbeiten bzw. geistig tätig sind. Grund sind psychische Erkrankungen, die seit mehr als 10 Jahren die häufigste Ursache darstellen, warum Menschen nicht weiterarbeiten können.

 

Die Corona-Pandemie hat die mentale Gesundheit weiter verschlechtert – sogar für ganz junge Menschen. Laut Statistischem Bundesamt waren psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen im Jahr 2020 die häufigste Ursache für stationäre Krankenhausbehandlungen von jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren.

 

Lassen Sie sich beraten!

Verbraucher sind gut beraten, wenn sie sich bei der Suche nach einer passenden Erwerbsunfähigkeitsversicherung professionelle Hilfe suchen, zum Beispiel bei Versicherungsvermittlern. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind keine Standardprodukte. Diese Absicherungen sind auf die individuelle gesundheitliche Situation des Kunden zugeschnitten – und haben entsprechend einen hohen Beratungsbedarf.

Warum gibt es die Gesundheitsprüfung?

Egal ob sich Arbeitnehmer mit einer Erwerbs- oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft absichern: Vor Vertragsabschluss steht meist eine Gesundheitsprüfung an. Damit schätzt der Versicherer die Wahrscheinlichkeit ab, dass bei dem Kunden ein Leistungsfall eintritt. Die Gesundheitsfragen variieren je nach Art der gewünschten Absicherung. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sind beispielsweise Fragen nach der Körpergröße, dem Gewicht, stationären Behandlungen und ambulanten Therapien, chronischen Erkrankungen, psychotherapeutischen Behandlungen, Medikamenteneinnahmen und zum Konsum von Zigaretten üblich.

 

Die Fragen müssen Kunden ehrlich beantworten, andernfalls kann der Versicherer später Leistungen verweigern. Das Ergebnis der Prüfung fließt in die Berechnung der Prämie ein. Wer ein niedrigeres Risiko für den Verlust der Arbeitskraft aufweist, weil er zum Beispiel nicht raucht, bekommt auch einen günstigeren Vertrag.

 

Welche gesetzlichen Leistungen gibt es bei einer Erwerbsunfähigkeit?

Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist und nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat den Schutz der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Die Renten aus dieser gesetzlichen Versicherung sind jedoch meist zu gering, um den Lebensstandard zu halten.

 

Zudem gibt es eine volle Erwerbsminderungsrente nur für diejenigen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Wer zumindest noch einige Stunden am Tag irgendeiner bezahlten Tätigkeit nachgehen kann, bekommt von der Rentenversicherung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die logischerweise niedriger ausfällt als die Rente wegen voller Erwerbsminderung.

 

Jüngere Arbeitnehmer trifft eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit in der Regel finanziell besonders hart. Da ihr Versicherungsschutz noch nicht lange besteht, sind ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sehr gering.

 

Wie hoch die Ansprüche auf diese gesetzliche Rente bei einer Erwerbsunfähigkeit sind, können Angestellte ihrer jährlichen Renteninformation entnehmen, die von der Deutschen Rentenversicherung verschickt wird.

Was sind sinnvolle Alternativen, um seine Arbeitskraft zu schützen?

Der Versicherungsschutz der Grundfähigkeitsversicherung umfasst in der Regel bestimmte körperliche und motorische Fähigkeiten. Dazu zählen zum Beispiel das Sehen, Sprechen, Gehen, Autofahren oder Treppensteigen. Wer Fähigkeiten verliert, die im Vertrag bestimmt wurden, bekommt von der Versicherung eine vertraglich vereinbarte Monatsrente. Für einen Musiker wäre es zum Beispiel nützlich, sein Gehör zu versichern. Ein Vielfahrer, der sein Auto für den Job braucht, ist auf seine Fähigkeit zum Autofahren angewiesen. In der Regel wird ein Katalog an Fähigkeiten versichert.

Egal welchen Beruf der Betroffene ausübt: In jedem Fall muss ein Arzt feststellen, dass die Einschränkung über einen gewissen Mindestzeitraum besteht. Das können mehrere Monate oder wenige Jahre sein. Wie lange genau, hängt vom individuellen Vertrag ab.

 

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Erstinformation 

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Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

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Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

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Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

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Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

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