7 Renten-Fragen, die sich die Generation Y jetzt stellen sollte

Wer diese Fragen beantworten kann, ist besser auf seine Zukunft vorbereitet.

  1. Wann kann ich in Rente gehen?

Wer nach dem 1.1.1964 geboren wurde, kann mit 67 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen – das ist die aktuelle Regelung für die meisten Arbeitnehmer. Bis die Kinder der 80er- und 90er-Jahre jedoch so weit sind, werden voraussichtlich noch zahlreiche Rentendebatten geführt werden. Sprich: Wie hoch die Regelaltersgrenze um das Jahr 2050 liegen wird, kann niemand verlässlich prognostizieren. Und wie das eigene Arbeitsleben verlaufen wird schon gar nicht.

  1. Woher weiß ich, wie viel Rente ich bekommen werde?

Wer über 27 Jahre alt ist und über fünf Jahre gearbeitet hat, bekommt Post von der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Renteninformation klärt auf über die voraussichtliche Höhe der Altersrente und individuelle Ansprüchen im Fall einer Erwerbsunfähigkeit.

Was die Renteninformation hingegen nicht ist: Eine Garantie auf die künftige Altersrente sowie ein Überblick, wie viel Geld im Ruhestand insgesamt zur Verfügung stehen wird. Einkünfte aus privaten oder betrieblichen Renten weist die Renteninformation nicht aus. Wer wissen will, was ihn im Ruhestand erwartet, kann sich online mit diesem Rentenrechner informieren.

  1. Was kann ich mir später überhaupt noch leisten?

Fragt man heute die Bevölkerung, was sie sich künftig von der gesetzlichen Rente leisten kann, lautet die Antwort: Nicht viel.

  • 91 Prozent der 30- bis 49-Jährigen fürchten eine zu geringe staatliche Rente.
  • 60 Prozent aller Deutschen glauben nicht, dass ihre gesetzliche Rente ausreichen wird.

Quelle: Repräsentative Emnid-Umfrage für Bild am Sonntag (26.8.2018)

Der Anteil armer Senioren wird in den kommenden Jahren voraussichtlich steigen. Die häufig geäußerte Sorge, im Alter nicht genügend Geld zur Verfügung zu haben, ist also durchaus begründet. Ob die Generation Y zur Generation Altersarmut wird, ist allerdings nicht in Stein gemeißelt. Denn die entscheidende Frage lautet: Wie werden die Millenials mit diesen Zukunftsaussichten umgehen?

  1. Und jetzt: Augen zu und durch oder doch etwas tun?

Politik und Rentenexperten empfehlen, sich nicht allein auf die gesetzliche Rente zu verlassen und möglichst früh andere Vorsorgewege zu gehen – sei es durch private Rentenversicherungendie betriebliche Altersversorgung, Aktien und Fonds oder vielleicht durch den Kauf einer Immobilie. Diese Botschaft ist auch bei dem Großteil der Deutschen angekommen. Nur 7 Prozent gehen davon aus, so ein Ergebnis einer Allensbach-Umfrage im Auftrag der Bertelsmannstiftung (PDF), sich um ihre Rente nicht kümmern zu müssen, weil die Altersvorsorge durch den Staat gesichert ist.

Das Schlimmste ist, nichts zu tun.

 

 

5.„Altersvorsorge kann ich mir nicht leisten“ – ganz sicher?

Vielen Leute fällt es sehr leicht, Argumente gegen das Sparen fürs Alter hervorzubringen: Lohnt sich nicht! Die Steuern! Wird sowieso auf die gesetzliche Rente angerechnet! Oder auch die niedrigen Gehälter, wie dieser Facebook-Nutzer anmerkt:

Keine Frage: Wer wenig verdient, hat es mit dem Aufbau einer zusätzlichen Rente zum Teil erheblich schwerer. Ein Ding der Unmöglichkeit ist es dennoch nicht.

  • Sparen für später bedeutet auch: Verzicht im heute, zumindest teilweise.
  • Um sich etwa die vollen Riester-Zulagen zu sichern (175 € Grundzulage + ggf. Kinderzulage), kann schon ein eigener Beitrag von 5 Euro im Monat genügen.

Zum Vergleich: Für unsere Handys geben wir durchschnittlich zwischen 20 und 30 Euro im Monat aus. Altersvorsorge ist auch eine Frage der Priorisierung.

  1. Wie möchte ich im Ruhestand leben?

Die Zeiten, in denen die Menschen wenige Jahre nach dem Ende ihres Arbeitslebens gestorben sind, sind zum Glück lange vorbei. Heutige Rentner beziehen im Schnitt 20 Jahre Rente – Tendenz steigend. Enten füttern und auf den Tod warten ist also keine Option.

Es schadet nicht, Pläne für den letzten Lebensabschnitt zu schmieden, sei es in Form von Hobbys, Sport, Reisen oder ehrenamtlichem Engagement. Wer aktiv ist, bleibt zudem länger fit. Laut der Allensbach-Umfrage möchte gut jeder Dritte Beschäftigte im Alter vieles nachzuholen, was vorher zu kurz gekommen ist. Zeit ist für Rentner keine Mangelware (mehr).

  1. Rente unter Palmen: Ist Auswandern die Lösung?

Sonne, Strand und vor allem niedrigere Lebenshaltungskosten: Der Traum, den Ruhestand unter Palmen zu verbringen, liegt nahe. Die Miete ist oft geringer, Lebensmittel günstiger, kurzum: Eine niedrige Rente reicht in manchen Ländern für ein besseres Leben.

Was viele dabei übersehen: Das 30-Jährige Ich tickt anders als das Ich, das kurz vor der Rente steht. Während sich ein Drittel der unter 30-Jährigen in ferner Zukunft das Auswandern vorstellen können, sind es unter den 55- bis 64-Jährigen lediglich 18 Prozent. Die Allensbach-Umfrage ermittelte ebenfalls, dass praktisch alle Rentner sich wünschen, möglichst lange in der gewohnten Umgebung zu bleiben. Den Ruhestand im Ausland zu verbringen – es ist vor allem ein Traum der Jungen, und nicht der Alten.

 

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(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

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Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

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Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

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Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

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Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

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