So sichert sich die Fußballwelt gegen Verluste ab

Der Start der 52. Bundesliga-Saison ist erfolgt. Werden die Bayern den Titel verteidigen oder läuft Konkurrent Borussia Dortmund den Münchnern den Rang ab? Sicher ist im Fußball nichts. Das wissen auch die Versicherer.

Im Fußball geht es schon längst nicht mehr nur noch darum, wie das Runde in das Eckige kommt. Fußball ist ein Millionengeschäft. Ein Business von dem viele profitieren. Und niemand will seinen Profit verspielen – deshalb haben es Versicherer hier leicht, immer neue Produkte an den Markt zu bringen.

Welche Versicherungen es rund um den Fußballzirkus gibt, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zusammengestellt. Hier kommen die kuriosesten Policen.

Death-&-Disgrace- Versicherung

Was mit Franz Beckenbauer und Tütensuppe begann, hört heute bei Bastian Schweinsteiger und Kartoffelchips nicht auf. Die Werbeeinnahmen einiger Topstars können durchaus das Spielergehalt übersteigen. Klar, dass sich Sponsoren bei so viel Geld absichern wollen. Denn was, wenn Schweini, Hummels & Co. sich als Steuerhinterzieher oder ähnliches entpuppen und Werbeproduktionen gecancelt werden müssen?

Dafür gibt es die sogenannte Death-&-Disgrace-Versicherung. Sie ersetzt die angefallenen Kosten einer Werbekampagne, die ausfällt, weil ein Unternehmen nach einem Skandal nicht mehr mit einem Sportler in Verbindung gebracht werden möchte. Gegenüber dem Sportler sichern sich Sponsoren hingegen vertraglich durch Ausstiegsklauseln ab. Das erklärt vielleicht auch, warum Profifußballer heutzutage von PR-Strategen umgeben sind.

Prize-Indemnity-Versicherung

Geld allein schießt bekanntlich keine Tore. Falls Meisterschaft oder Champions-League-Platz verfehlt werden, lassen sich die wirtschaftlichen Folgen der sportlichen Misere abfedern. Vereine können hierfür eine sogenannte Prize-Indemnity-Versicherung abschließen. Sie ersetzt Einnahmeausfälle wie entgangene Sponsoren- oder Fernsehgelder. Die Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsereignisses und die Prämienhöhe werden anhand der Wettquoten ermittelt. Für Abstiegskandidaten macht das die Policen jedoch recht teuer.

Aber auch im Erfolgsfall hilft die Police weiter. So lassen sich zum Beispiel Mannschaftsprämien versichern. Als Italien 2006 in Deutschland Fußball-Weltmeister wurde, zahlte der italienische Verband jedem Spieler 250.000 Euro. Die Meisterprämie soll der Verband zuvor abgesichert haben.

TV-Ausfallversicherung

Als Deutschland bei der Fußball-Europameisterschaft 2008 in Österreich und der Schweiz gegen die Türkei um den Einzug ins Finale kämpfte, sorgte ein Gewitter für einen Stromausfall im Sendezentrum Wien. Ärgerlich für TV-Zuschauer sowie für Veranstalter, Vermarkter und Fernsehsender. Das wirtschaftliche Risiko dieses Schadens trägt die TV-Ausfallversicherung. Die Policen leisten beispielsweise auch bei technischen Störungen wie einem Satellitenausfall.

Werbeausfall-Police

Als die Bandenwerbung Anfang der 1970er-Jahre in den Bundesliga-Stadien Einzug hielt, waren die Banner noch schlicht und die Banden aus robusten Metallplatten. Heute hingegen kommen aufwendige Dreh- oder Videobanden zum Einsatz. Und wie das mit Technik nun mal so ist, je komplizierter sie ist desto mehr kann schiefgehen. Ob blockierter Drehmechanismus oder defekte Videoanzeige – Sponsoren, die Präsenzzeiten gebucht haben, können Vertragsstrafen geltend machen. Dieses Risiko sichern Veranstalter und Werbevermarkter mit einer Werbeausfall-Police ab.

Marktwertversicherung

Die Beziehung der Vereine zu ihren Spielern ist mitunter sehr nüchtern. In ihren Augen sind Spieler schlicht Wertgegenstände, Humankapital und Wirtschaftsgüter. Immerhin liegt der Marktwert aller Spieler der 18 Bundesligisten laut dem Sportportal Transfermarkt.de bei knapp 2,4 Milliarden Euro. Und wie jedes normale Unternehmen sichern die Clubs ihr kostbares Vermögen ab.

Die Marktwertversicherung zahlt eine vertraglich vereinbarte Summe, falls der Sportler dauerhaft spielunfähig wird. Die Deckungssumme muss jedoch nicht mit dem tatsächlichen Marktwert der Spieler übereinstimmen. Sie orientiert sich in der Regel an dem Wert, zu dem die Clubs ihre Spieler in der Bilanz bewerten. Allerdings: Wertverluste infolge von Formkrisen deckt die Marktwertversicherung nicht ab. Quelle:Pfefferminzia

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de