Im Sommer kann es vermehrt zu schweren Unwettern kommen: Stürme decken Dächer ab, Starkregen führt zu Überschwemmungen etc. Solche Naturereignisse verursachen oft große Schäden an Haus und Wohnungsausstattung. Wichtig ist deshalb ein Versicherungsschutz mit der richtigen Hausrat- und Gebäudeversicherung.
Was ist wann versichert?
Die Hausratversicherung schützt die Einrichtung Ihrer Wohnung neben Leitungswasser- und Einbruchdiebstahlschäden auch vor Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Feuer und Blitzschlag. Für Überschwemmungsschäden kommt der Hausratversicherer auf, wenn Sie die sogenannten Elementarschäden mitversichern – das sind neben Hochwasser auch Lawinen, Schneedruck, Erdbeben, Erdrutsch und Vulkanausbruch.
Ob Überspannungsschäden an Leitungen und elektrischen Geräten nach Blitzeinschlag ins Stromnetz ebenfalls bezahlt werden, ist individuell in den Versicherungsbedingungen geregelt.
Sind Sie Hauseigentümer?
Hauseigentümer haben in aller Regel auch eine Wohngebäudeversicherung. Die zahlt u. a. Schäden am Wohnhaus durch Sturm, Hagel, Brand oder Blitzschlag. Ähnlich wie bei der Hausratpolice sind Hochwasser, Überschwemmungen durch Starkregen, Erdrutsch etc. nur mitversichert, wenn Sie in den Gebäudeversicherungsvertrag einen Schutz gegen Elementarschäden mit einschließen.