Produktinformationsblatt seit 01. Juli verpflichtend

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Wer sich beim Wertpapierkauf von einem Finanzvermittler beraten lässt, der hat seit dem 01. Juli das Recht, mit einem Produktinformationsblatt über die Anlage informiert zu werden. Das Verbraucherschutzministerium verspricht sich davon Fortschritte beim Verbraucherschutz

Obwohl die Banken gerne mit ihrer Kundenfreundlichkeit werben und sich mit Testsiegerzertifikaten schmücken, sieht die Realität oft anders aus. Vor allem nach der Finanzkrise klagten tausende Kunden, dass sie falsch beraten worden seien und ihnen riskante Geldanlagen mit hohen Verlusten vermittelt wurden. Eine Studie der „Stiftung Warentest“ bestätigte im Sommer 2010, dass die Beratungspraxis nach wie vor Wünsche offen lässt: Von 21 untersuchten Bankinstituten bekam kein einziges die Note „sehr gut“ verliehen, hingegen wurden 16 Geldhäuser mit „ausreichend“ bewertet.

Doch seit dem 01. Juli garantiert ein gesetzlich verpflichtendes „Produktinformationsblatt“, dass Kunden genauer über eine Geldanlage informiert werden. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner erklärte hierzu letzte Woche in Berlin: „Geldanleger in Deutschland sind künftig deutlich besser gegen Falschberatung geschützt. Die neuen Beipackzettel werden im Bankensektor zu mehr Transparenz führen und zu einer spürbaren Stärkung des Wettbewerbs.“ Um eine Vergleichbarkeit der Geldanlagen zu gewährleisten, will Ilse Aigner alle Institute in Deutschland zu einem einheitlichen Standard verpflichten. Doch wie müssen diese Produktinformationsblätter gestaltet sein, um wirklich einen Beitrag für einen besseren Verbraucherschutz leisten zu können?

Kurz, leicht verständlich und werbefrei

Für das Produktinformationsblatt gibt es gesetzlich genau festgelegte Vorgaben. So darf es nicht mehr als zwei DIN A4 – Seiten umfassen, jedoch sind bei komplexen Geldanlagen wie Derivaten oder Termingeschäften auch drei Seiten erlaubt. Zudem muss das PIB kurz, leicht verständlich und werbefrei sein. Folgende Angaben sind hierbei laut Gesetz verpflichtend:

  • die Art des Anlageprodukts
  • seine Funktionsweise
  • die damit verbundenen Risiken
  • die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen sowie
  • die mit der Anlage verbundenen Kosten

Die Kontrolle durch die Bundesfinanzaufsicht soll zukünftig die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicher stellen. Zudem besteht eine weitere Gesetzesinitiative, um künftig auch für andere Vermögensanlagen wie beispielsweise geschlossene Fonds Produktinformationsblätter einzuführen.

Es bleibt jedoch anzumerken: die Produktinformationsblätter sind kein Allheilmittel gegen Falschberatungen. Es gilt für Verbraucher nach wie vor, sich über eine Geldanlage genauestens zu informieren. Und das Geld nicht in Wertpapiere zu investieren, deren Funktionsweise man nicht versteht.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de