Woran Ex-Selbstständige beim Thema Versicherung denken sollten

Einmal selbstständig, immer selbstständig? Die Zeit der linearen Karrieren ist vorbei. Mitunter wechseln nicht nur berufliche Perspektiven, sondern auch Vertrags- bzw. Angestelltenverhältnisse im Laufe eines Berufslebens – zum Beispiel, weil jemand ein lukratives Angebot bekommt.

Dabei gilt es, auch in Sachen Versicherungsschutz an einiges zu denken. Vor allem, wenn Sie als Ex-Selbstständiger nun wieder ins Angestelltenverhältnis eintreten. In diesem Fall sollten Sie Ihre Versicherungen neu sortieren, besonders in der privaten Krankenversicherung (PKV) und bei der bisherigen Altersvorsorge könnten Änderungen nötig sein. Überlegen Sie dabei jedoch gut und verzichten Sie nicht voreilig auf möglicherweise noch wichtigen Schutz.

Ganz wichtig ist dies bei einer Berufshaftpflichtpolice – vor allem in punkto ausreichender Nachversicherungszeit. Denn hier können mögliche Garantie- oder Schadenersatzansprüche auch über Ihre Zeit als Unternehmer hinausgehen; mitunter treten Mängel erst viel später auf.

Doch auch bestimmte Sachversicherungen können noch sinnvoll sein. Das gilt etwa für Elektronikpolicen, die teuer eingekaufte Geräte absichern. Hierbei greift in der Regel auch ein besonderes Kündigungsrecht.

Generell gilt: Fällt die selbstständige Tätigkeit und damit das versicherte Risiko weg, sollten Sie problemlos aus einem Vertrag heraus kommen und können sogar bereits gezahlte Prämien anteilig zurück erhalten. Wichtig ist, rechtzeitig zu klären, ob die betrieblichen Policen fortgeführt werden sollen, wenn die Firma verkauft oder der vormalige Firmensitz vermietet wird. Hier müssen Versicherer und Käufer/Mieter in die Klärung einbezogen werden.

Auch bei privaten Policen empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme: Zuvor privat Krankenversicherte müssen mitunter wieder in eine gesetzliche Kasse wechseln – es sei denn, ihr sozialversicherungspflichtiges Jahresgehalt liegt über der so genannten Beitragsbemessungsgrenze. Auch bei der Rechtsschutzversicherung besteht meist Klärungsbedarf. Das gilt genauso, wenn der Unternehmer seinen Berufsunfähigkeitsschutz mit seiner Altersvorsorge verknüpft hat. Hier gilt es steuerliche und förderfähige Aspekte genau im Auge zu behalten. Zudem kann ein neues Arbeitsverhältnis auch neue Perspektiven innerhalb der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bieten.

Eine unabhängige und unverbindliche Beratung kann Ihnen als Ex-Selbstständiger bei allen Absicherungs- und Vorsorgemaßnahmen individuell helfen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf!

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de