Was ist zu tun bei Schäden durch invasive Tiere?

 

Wildtiere können Schäden anrichten und durch ihre Bisse gesundheitliche Probleme auslösen.

 

Besonders invasive Tierarten wie Marder, Nilgänse und Waschbären sind auf dem Vormarsch. Im Folgenden führen wir die wichtigsten Versicherungen auf, um im Schadensfall finanzielle Einbußen zu vermeiden.

An vielen Orten in Deutschland haben sie sich schon niedergelassen und prägen das Stadtbild wie in Frankfurt am Main. Die Rede ist von Nilgänsen! Sie sind sehr zutraulich und scheuen vor Menschen nicht zurück. Für die meisten sind sie jedoch durch ihre teilweise aggressive Art und ihren Kot, der Parks und Schwimmbäder verschmutzt, zur Plage geworden. Nilgänse gehören zu den sogenannten invasiven Arten.

Das bedeutet, sie wurden aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in ein fremdes Gebiet gebracht, schafften es dort zu überleben und sich fortzupflanzen. Invasiv wird diese Art, wenn sie durch ihre Ausbreitung die biologische Vielfalt anderer Tier- und Pflanzenarten und damit auch die heimischen Ökosysteme gefährdet. Seit 2016 veröffentlicht die EU die sogenannte „Unionsliste“ invasiver Arten. Hier sind Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, die der biologischen Vielfalt schaden könnten. Damals wurden 37 Tier- und Pflanzenarten gelistet, nach der Aktualisierung im Juli 2019 sind es 66, die als invasiv eingestuft wurden.

 

In Deutschland sind mindestens 168 Tier- und Pflanzenarten bekannt, die nachweislich negative Auswirkungen haben oder haben könnten. Das Schadenausmaß ist beträchtlich: Im vergangenen Jahr richteten allein invasive Arten, die im Wasser leben, weltweit ökologische Schäden in Höhe von 17 Milliarden Euro an, wie eine aktuelle internationale Studie unter Leitung des Kieler „Geomar Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung“ aufzeigt. Hierzulande sorgen invasive Tierarten wie Marder oder Waschbären für Schäden an Autos und Häusern, sie können aber auch für Menschen und Haustiere gefährlich werden.

 

Gefahr für das Auto

233.000 Marderbisse an kaskoversicherten Autos und Schäden in Höhe von 89 Millionen Euro – das ist die Marder-Bilanz der deutschen Versicherungswirtschaft für das Jahr 2019. Im Vergleich zum Vorjahr haben Marderschäden um 18 Prozent zugenommen und sind damit vierthäufigster Schadenauslöser in der Teilkaskoversicherung. Wer sich gegen den finanziellen Schaden eines Marderbisses schützen will, muss sein Auto teil- oder vollkaskoversichern.

 

Auch Haarwild kann eine Gefahr darstellen. Kommt es beispielsweise zu einer Kollision mit einem Fuchs oder einem Wildschein, übernimmt in der Regel die Teilkaskoversicherung den Schaden. Eine Vollkaskoversicherung schließt immer Teilkaskoschäden ein und ersetzt darüber hinaus selbst verschuldete oder Vandalismus-Schäden am eigenen Auto wie den zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür.

 

Wichtiger Hinweis: Arbeiten unter der Motorhaube oder der Fahrzeugelektrik müssen unbedingt sach- und fachgerecht ausgeführt werden. Wer selbst kein Auto-Experte ist, sollte im Zweifel lieber eine Fachwerkstatt aufsuchen.

 

???????

Gefahr für das Haus

Schäden durch Tiere können auch die eigenen vier Wände betreffen. Bei ungebetenen Gästen wie Silberfischen, Motten, Mäusen oder bei Beseitigung von Wespennestern bietet der Haus- und Wohnungsschutzbrief schnelle Hilfe. Dieser wird in der Regel als Zusatzbaustein zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten – vergleichbar mit einem Autoschutzbrief, der in Verbindung mit einer Kfz-Versicherung abgeschlossen werden kann. Je nach Schutzbrief kann der Betrag, den der Versicherer für einen einzelnen Schaden übernimmt, gedeckelt sein.

 

Gefahr für den Menschen

Für den Menschen kann ein Tierbiss lebensgefährlich werden, wenn sich die Wunde infiziert und Krankheitserreger in den Körper gelangen. Hund und Fuchs, aber auch Katzen, Dachse, Rehe, Pferde, Kühe, Schafe oder ein invasives Tier wie der Marder gelten hierzulande als geläufige Überträger von Infektionen durch Tierbisse. Bei Insektenstichen oder -bissen von Zecken, Wespen, Hornissen oder auch bestimmten Ameisenarten können allergische Reaktionen und Entzündungen auftreten. Ein Stich in den Mund oder eine Blutvergiftung kann lebensgefährlich werden. Die gravierendsten Infektionen sind Tollwut und Tetanus (Wundstarrkrampf).

 

In der privaten Unfallversicherung besteht für Infektionen zwar grundsätzlich kein Versicherungsschutz, aber es gibt Ausnahmen: Infektionen mit Tollwut oder Tetanus, Infektionen über größere Unfallverletzungen (dazu zählen auch Bisswunden, die ärztlich behandelt werden müssen) und Infektionen durch Zecken- oder Insektenstiche. Maßgeblich ist jedoch immer der konkrete Versicherungsvertrag.

 

Gefahr für das Haustier

Wird ein Haustier von einem Tier gebissen, herrscht wie beim Menschen schneller Handlungsbedarf, um eine Entzündung der Wunde zu vermeiden. Mit der richtigen Tierversicherung sind Hundehalter und Katzenliebhaber auf der finanziell sicheren Seite, denn die Behandlungskosten können teuer werden. Wird eine OP unausweichlich, übernimmt die Krankenversicherung für den Hund oder die Katze die Kosten. Somit sorgt der Abschluss einer Versicherung dafür, dass die Heilung des Tieres im Vordergrund stehen kann.

 

Die Tarife in der Tierkrankenversicherung richten sich nach der Tierart. Denn ein freilaufender Kater hat zum Beispiel ein höheres Risiko, in einen Zweikampf mit einem Dachs zu geraten, als eine Katze, die in der Wohnung lebt. Und ein 60 Kilo schwerer Bernhardiner braucht im Krankheitsfall eine höhere Medikation als ein zwei Kilo leichter Chihuahua. Tierkrankenversicherungen bieten deshalb individuelle Tarife an. GDV

 

 

 

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de