Goldene Regeln für die Geldanlage

 

 

Die meisten Menschen beschäftigen sich nicht gerne mit Finanzfragen, denn Themen wie Zinsen, Aktienmarkt oder Anleihen klingen komplex. Das meiste Geld landet daher auf Girokonten und Sparbüchern, obwohl es dort schon lange so gut wie keine Zinsen mehr gibt. Viele, vor allem ältere Sparer, hofften immer noch auf bessere Zeiten mit steigenden Zinsen. Die schlechte Nachricht: Ein spürbarer Zinsanstieg ist nicht in Sicht. Parallel lag in der Eurozone die Inflation im Januar dieses Jahres bei 0,9 Prozent. Damit verlieren die Ersparnisse auf Sparbüchern oder Tagesgeldkonten stetig an Wert. Die Deutschen sparen sich also ärmer, so die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften.

 

 

Das muss der Anleger allerdings nicht hinnehmen. Es gibt andere und oft auch bessere Sparmöglichkeiten als das Sparbuch. Bei diesen Geldanlagen sollten Sparer allerdings drei Grundregeln beachten: In einem ersten Schritt sollten sich die Anleger zunächst über ihr Sparziel, die geplante Anlagedauer und ihre persönliche Risikoakzeptanz klar werden, bevor sie sich für eine Anlage entscheiden. Die Geldanlagen müssen zu den individuellen Zielen passen. Denn die verschiedenen Sparmöglichkeiten unterscheiden sich hinsichtlich Sicherheit, Handelbarkeit und Rendite. Höhere Renditen sind nur realistisch, wenn Sparer einen längeren Zeithorizont und zwischenzeitliche Wertschwankungen akzeptieren. Wer beispielsweise langfristig denkt und Wertschwankungen verkraftet, für denjenigen könnten Aktienfonds interessant sein. Sparer, die dagegen risikoscheuer sind, benötigen wertstabilere Anlagen. Zusammen mit einem Anlageberater kann der Sparer entsprechend seiner Risikobereitschaft eine fu?r ihn geeignete Quote von Anlagen festlegen.

 

Die zweite Regel betrifft die Anlagedauer.

Je früher der Anleger beginnt zu sparen, um so positiver wirkt sich der sogenannte Zinseszinseffekt aus. Ein Beispiel: Aus 10.000 Euro werden bei jährlich durchschnittlich vier Prozent Rendite nach 20 Jahren mehr als 21.900 Euro und nach 40 Jahren bereits rund 48.000 Euro. Es werden also Erträge angesammelt, die sich immer und immer wieder verzinsen. Neben dem Zeitfaktor ist auch die Höhe der Rendite für den Anlageerfolg entscheidend. Kleine Unterschiede wirken auch hier über längere Laufzeiten enorm. Daher ist es besonders für jüngere Sparer sinnvoll, in riskantere und damit höher rentierliche Anlagen wie Aktienfonds zu investieren. Jüngere Sparer haben mehr Zeit, das Geld am Kapitalmarkt für sich arbeiten zu lassen. Zwischenzeitliche Rückschläge an den Märkten können sie besser aussitzen als etwa Rentner, die mit ihren Ersparnissen ihren Lebensabend gestalten wollen.

 

Die dritte Regel, die Anleger stets beachten sollten, ist: „Lege nicht alle Eier in einen Korb.“

Schon Wirtschaftsnobelpreisträger Harry M. Markowitz plädierte mit dieser Regel auf eine breite Verteilung des Vermögens auf mehrere Anlageklassen oder Wertpapiere. Dabei hat sich in einem ersten Schritt die Faustformel ein Drittel Aktien, ein Drittel Anleihen und ein Drittel Immobilien bewährt. Welche Mischung es genau wird, hängt natürlich von den persönlichen Zielen, der eigenen Risikobereitschaft und Lebenssituation ab. Um ihre Ersparnisse wirkungsvoll zu schützen, sollten Sparer außerdem nicht nur auf eine Region, z. B. Deutschland, setzen, sondern ihr Geld idealerweise weltweit über verschiedene Anlageklassen streuen.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de