Der Garantie- bzw. Rechnungszins bei Abschluss einer Versicherung gibt den Satz vor, mit dem Ihr Kapital für die gesamte Laufzeit garantiert verzinst wird. Seit 2012 beträgt er 1,75 %. Für die Garantieverzinsung ist der Gesetzgeber zuständig und legt sie bei Bedarf neu fest: Zum 1. Januar 2015 wird der Garantiezins bei allen Versicherern in Deutschland von 1,75 auf 1,25 % gesenkt.
Handeln Sie jetzt!
Durch die Senkung des Garantiezinses reduzieren sich Ihre Garantieleistungen von Versicherungen bzw. steigen Ihre Bruttobeiträge. Und je länger Ihr Vertrag läuft, umso deutlicher sind die Auswirkungen. Nur wenn Sie bis Jahresende 2014 einen Vertrag abschließen, kommen Sie noch in den Genuss des höheren Zinssatzes.
Diese Verträge sind betroffen
Neben konventionellen Lebens- oder Rentenversicherungen trifft die Senkung zum Beispiel auch Fondsgebundene Versicherungen mit Beitragserhaltungs-Garantie, Berufsunfähigkeits-, Pflege- oder Risikolebensversicherungen.