Ab sofort ist eine Identifizierung nach dem GwG erforderlich, wenn…
1. die Beiträge nicht per Lastschrift von einem Konto
des Versicherungsnehmers eingezogen werden,
2. der Jahresbeitrag 1.000 € übersteigt,
3. ein Einmalbeitrag abgeschlossen wird oder
4. eine Dynamik vereinbart wird.