Ferienwohnung

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Wie sind Schäden in der Ferienwoh­nung versichert?

Urlauber sollten vor Reisebeginn aktiv werden, um Schäden im Ferienhaus ersetzt zu bekommen. Denn wenn sie in der Ferienimmobilie etwas beschädigen, stellt sich die Frage: Übernimmt die Versicherung der Mieter den entstandenen Schaden oder nicht?

Wer anderen eine Schaden zufügt, muss dafür finanziell gerade stehen – entweder mit dem privaten Vermögen oder seine Haftpflichtversicherung. Dieser rechtliche Grundsatz gilt natürlich auch im Urlaub, sei es im Hotel im Ausland oder in der Ferienwohnung innerhalb Deutschlands. Wenn Urlauber in der Ferienimmobilie etwas beschädigen, stellt sich die Frage: Übernimmt die Versicherung der Mieter den entstandenen Schaden oder nicht?

 

Welche Versicherung zahlt für Schäden am Inventar des Ferienhauses?

Geht das Inventar des Ferienhauses zu Bruch, hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz. Urlauber, die das Malheur verursacht haben, sollten in diesem Fall einen Blick in den eigenen Haftpflicht-Vertrag werfen. Der Grund: Gemietete Sachen sind nicht standardmäßig in jeder Haftpflichtversicherung mitversichert. Häufig sind solche Fälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

Für Beschädigungen an der Ferienimmobilie, egal ob im In- oder Ausland, würde die private Haftpflichtversicherung der Mieter dann ebenso wenig leisten wie für den hoffnungslos verschmutzten Smoking aus dem Verleih.

 

Allerdings bieten immer mehr Versicherer auch den Einschluss dieser Schäden bis zu einer meist vier- oder fünfstelligen Summe an. In diesem Fall zahlt die Versicherung auch, wenn zum Beispiel der Rotwein auf dem Teppich ausgelaufen ist oder der Vorhang in der gemieteten Wohnung abgerissen wurde. Vergleichbar dem Hausrat versteht man als Teil des Inventars alles, was nicht fest am Gebäude verbaut ist. Dazu zählen zum Beispiel ein Teppich oder eine Couch.

 

Tipp: Gemietete Sachen in Haftpflichtversicherung einschließen

Mieter einer Ferienimmobilie, die auch im Urlaub auf Nummer sicher gehen wollen, sollten in ihrer Haftpflicht Schäden an gemieteten Sachen und Einrichtungen in den Versicherungsschutz einschließen. Schäden an der Einrichtung des Hotels oder Ferienhauses müssen die Mieter dann nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen.

 

Schutz der Haftpflicht regelmäßig aktualisieren

Verbraucher sollten regelmäßig den Schutz ihrer Privathaftpflicht prüfen und eventuell anpassen – das gilt nicht nur für Schäden an geliehenen Sachen. In neueren Versicherungen sind häufig mehr Risiken versichert, ohne dabei zwangsläufig teurer zu sein – ein Gespräch mit dem Vermittler oder direkt mit der Versicherung lohnt sich also. Die private Haftpflicht versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Sie zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Welche Versicherung übernimmt die Schäden direkt am Ferienhaus?

Schäden an gemieteten Gebäuden sind in der Haftpflichtversicherung immer eingeschlossen – egal ob es sich um die Miet- oder die Ferienwohnung handelt. Wenn also in der gemieteten Ferienwohnung eine Tür zu Bruch geht oder der teure Fußboden durch einen Wasserschaden beschädigt wird, zahlt immer die private Haftpflichtversicherung. Als Teil des Gebäudes gilt alles alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist – zum Beispiel die Regenrinne, das Parkett oder die Badewanne.

 

Wichtig: Damit der Haftpflichtversicherer den Schaden übernehmen kann, sollten Urlauber ihn umgehend informieren.

 

Wie sind Schäden in der Airbnb-Ferienwohnung versichert?

Wer in eine AirBnb-Wohnung beschädigt, sollte ebenfalls eine aktuelle Haftpflichtversicherung haben, die Schäden an gemieteten Sachen abgedeckt. Die Versicherungen und Garantien, die Portale wie Airbnb in erster Linie zur Absicherung der Vermieter und ihrer Wohnung selbst anbieten, reichen häufig als Schutz nicht aus. Möchten Mieter bei diesen „Garantien“ eine Schaden melden, sind die Hürden dafür recht hoch. Niedrige Versicherungssummen kommen erschwerend hinzu. Alle Details zum Versicherungsschutz in Airbnb-Ferienwohnungen finden Sie auf dieser Seite.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de