Hausbesitzer

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Die 5 wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzer

Vom vollgelaufenen Keller bis zur beschädigten Solaranlage: Diese Versicherungen sind für Hauseigentümer sinnvoll.

  1. Die Wohngebäudeversicherung: Ein Muss für jeden Hausbesitzer

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer einer Immobilie vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Im Schadensfall ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände versichert. In der Regel sind in der Wohngebäudeversicherung folgende Schäden abgedeckt:

Nach einem Brand zahlt die Wohngebäudeversicherung. Außerdem gibt es Schadenersatz für Kosten durch Löschwasser und Ruß.

 

Was passiert bei einem Totalschaden am Haus?

Ist das Haus zum Beispiel abgebrannt, wird es zum sogenannten Neuwertpreis errichtet: Der Versicherte bekommt ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen finanziert – einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten. Wichtig: Die Neuwerterstattung erhält man nur, wenn innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau begonnen wird. Da ein abgebranntes Haus nicht bewohnbar ist, sollten auch Kosten für Mietersatz mitversichert werden.

 

  1. Elementarschadenversicherung: Extremwetter nehmen zu

Die erweiterte Naturgefahrenversicherung bzw. Elementarschadenversicherung schützt Eigentümer vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Versichert sind – je nach Vertrag – das Gebäude und/oder das Eigentum bei folgenden Risiken:

 

 

Im Schadenfall trägt der Versicherte einen Teil der Kosten selbst, da meist eine Selbstbeteiligung vereinbart wird.

 

Die erweiterte Naturgefahrenversicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten und kann auch nur in Kombination mit einer dieser beiden Versicherungen abgeschlossen werden. Versicherer bieten in der Regel die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bereits inklusive der erweiterten Naturgefahrenversicherung an. Wer sie nicht nutzen möchte, muss sie gezielt abwählen.

 

Die Wohngebäudeversicherung mit erweiterter Naturgefahrendeckung übernimmt die Kosten für:

 

  • die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (z. B. Garage oder Schuppen).
  • die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes.
  • den eventuellen Abriss des Gebäudes.
  • Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses.
  • Auch die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein, können versichert werden.

 

Vor allem in älteren Wohngebäudeversicherungen ist der Schutz vor Elementarschäden häufig nicht integriert. Im schlimmsten Fall kann diese Lücke im Versicherungsschutz in den finanziellen Ruin führen. Hausbesitzer, die auf der sicheren Seite sein möchten, sollten deshalb ihre Wohngebäudeversicherung auf den Naturgefahrenschutz hin überprüfen, um mögliche Schäden nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

 

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  1. Haftpflicht für Hausbesitzer: So funktioniert’s!

Bei selbst genutzten Immobilien

Wer in seiner eigenen Immobilie wohnt und keine Mieter hat, braucht auch in seiner Rolle als Eigenheimbesitzer eine private Haftpflichtversicherung. Besitzer einer eigenen Immobilie müssen für Schäden persönlich gerade stehen, die sie anderen versehentlich und unbeabsichtigt zufügt. Schadenersatzansprüche drohen dem Eigentümer etwa, wenn:

 

  • ein Besucher auf dem glatten Boden seiner Wohnung ausrutscht.
  • ein Passant vor dem versicherten Grundstück wegen Glatteis stürzt.
  • sich der nicht fachmännisch befestigte Blumenkasten löst und ein geparktes Auto beschädigt.
  • die selbst angebrachte Deckenlampe herunterfällt und einen Besucher verletzt.

 

Gegen solche Schadenersatzansprüche bietet die private Haftpflicht Schutz. Mitversichert sind zum Beispiel der Ehepartner und minderjährige unverheiratete Kinder.

 

Bei vermieteten Immobilien bzw. größeren Wohnanlagen

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist erforderlich für alle, die ihre Immobilie nicht selbst nutzen, sondern vermieten. Auch in diesen Fällen ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Die Grundbesitzerhaftpflicht zahlt, wenn Passanten gefährdet oder verletzt werden – beispielsweise durch eine lose Gehwegplatte, vereiste Gehwege, umgestürzte Bäume oder herabfallende Eiszapfen. Wer sein Gebäude selbst bewohnt und eine privat­e Haftpflichtversicherung hat, braucht diese Versicherung nicht.

 

Wer genau benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

  • Besitzer/Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • Vermieter von Einfamilienhäusern
  • Besitzer/Eigentümer unbebauter Grundstücke
  • Besitzer/Eigentümer von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen. Der Versicherungsschutz durch die private Haftpflicht besteht nämlich nur, wenn das Einfamilienhaus bis auf drei Räume vom Versicherungsnehmer selbst genutzt wird. Andernfalls braucht der Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
  • Wohnungseigentümer von Gebäuden, die für eine Eigentümergemeinschaft errichtet worden sind. Die Haftpflichtversicherung des Wohnungseigentümers deckt nur die Gefahren, die von der Wohnung, dem zugehörigen Kellerraum und dem eventuell vorhandenen abgegrenzten Parkplatz ausgehen.

Pannenhilfe für Zuhause: Der Haus- und Wohnungsschutzbrief

Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief bietet in Notfällen schnelle Hilfe. Wer sich etwa ausgesperrt hat, kann über den Schutzbriefversicherer einen Schlüsseldienst benachrichtigen, um wieder in die Wohnung zu gelangen. Der Versicherer übernimmt die Kosten für das Öffnen der Tür und, falls notwendig, für ein provisorisches Schloss.

 

Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief kann auch in anderen Notfällen sinnvoll sein. Ist etwa das Abflussrohr einer Badewanne oder des Spülbeckens verstopft, organisiert und bezahlt die Versicherung die Rohrreinigung. Ähnliches gilt auch für Schäden an der Heizungs-, Wasser- und Elektroinstallation eines Hauses. Müssen Silberfische, Motten oder Mäuse bekämpft werden, kommt die Schutzbriefversicherung ebenfalls dafür auf. Auch die Kosten für die Beseitigung von Wespen- oder Bienennestern müssen Hausbesitzer mit einem Schutzbrief nicht selbst tragen.

 

Haus- und Wohnungsschutzbriefe werden in der Regel als Zusatzbaustein zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten – vergleichbar mit einem Autoschutzbrief, der in Verbindung mit einer Kfz-Versicherung abgeschlossen werden kann. Je nach Schutzbrief kann der Betrag, den der Versicherer für einen einzelnen Schaden übernimmt, gedeckelt sein.

 

  1. Die Hausratversicherung

Über die Hausratversicherung können Eigenheim-Besitzer und Mieter alle beweglichen Gegenstände von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten absichern. Diese Police kommt auf für entstandene Schäden durch:

 

  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Einbruch/Diebstahl
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung

 

Der Versicherungsschutz kann durch zusätzliche Vertragselemente, wie zum Beispiel Fahrraddiebstahl, erweitert werden.

 

Die Hausratversicherung bezahlt

  • den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann.
  • die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar.
  • eine Wertminderung bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.

 

Tipp: Versicherungssumme der Hausrat anpassen

Da sich Wert und Umfang des Hausrats im Lauf der Zeit ändern, sollten teure Anschaffungen und Wertsachen wie etwa Schmuck auch in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Von Zeit zu Zeit sollten Versicherte überprüfen, ob die Entschädigung im Vertrag für die Wertsachen noch ausreichend ist. Andernfalls liegt eine sogenannte Unterversicherung vor.

 

>> Alle Anbieter von Hausratversicherungen

 

Gut zu wissen: Versicherungsschutz in der Bauphase

In der Bauphase gibt es andere Risiken auf dem Grundstück, ein anderer Schutz ist deshalb für Bauherren notwendig. Welche Versicherungen für Bauherren sinnvoll sind, haben wir auf dieser Seite zusammengefasst.

 

  1. Zusätzlicher Schutz für Photovoltaikanlagen, Scheiben, Öltanks

Brände, Blitze oder Hagelschauer können eine Photovoltaikanlage lahmlegen. Hausbesitzer sollten für diesen Fall vorsorgen, sonst drohen finanzielle Einbußen. Prinzipiell können sie ihre Photovoltaikanlage über zwei Wege versichern:

– Über einen Zusatzbaustein in der Gebäudeversicherung. Ohne diesen Zusatzbaustein wären die Stromerzeuger nicht geschützt. Der Vorteil dabei: Bei einem Schaden, der sowohl das Haus als auch die Photovoltaikanlage betrifft, erfolgt die Schadenregulierung aus einer Hand.

– Die Photovoltaikanlage bekommt eine eigenständige Police – unabhängig von der Absicherung des Hauses.

Versicherte Gefahren in diesen eigenständigen Photovoltaik-Versicherungen sind beispielsweise

    • Feuer
    • Überspannung durch Blitze
    • Kurzschluss, Überstrom
    • Luftfahrzeuge
    • Leitungswasser
    • typische Naturgefahren (etwa Sturm, Hagel oder Schneedruck)

 

Versichert sind damit im Schadensfall alle Teile, die zur Photovoltaikanlage gehören. Dazu zählen Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter und die Verkabelung.

Ergänzend können Hausbesitzer ihre Anlage gegen Diebstahl, Tierbisse oder Bedienungsfehler versichern. Sinnvoll ist es in der Regel, Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler mitzuversichern.

Aus zwei Gründen sollten Hausbesitzer unbedingt den Ausfall ihrer Photovoltaikanlage mitversichern:

  1. Fällt die Stromerzeugung egal aus welchen Gründen aus, entgeht dem Besitzer vorübergehend die Einspeisevergütung, die er normalerweise erhält. Die Versicherung zahlt dem Hausbesitzer für die Dauer des Ausfalls das Geld, das er unter normalen Umständen mit seiner Anlage verdient hätte. Damit können etwa auch laufende Kredite bedient werden. Ebenfalls vorteilhaft: Mögliche Renditeprognosen für die Anlage müssen nicht über Bord geworfen werden.
  2. Ist die Photovoltaikanlage ausgefallen, brauchen Hausbesitzer Strom aus einer anderen Quelle. Diese Mehrkosten übernimmt die Photovoltaik-Versicherung ebenfalls – solange bis die Anlage repariert wurde und der eigene Strom wieder fließt.

Die Glasbruchversicherung ist ein wichtiger Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung, der nicht fehlen sollte. Sie leistet Ersatz, wenn Scheiben zu Bruch gehen – egal durch welche Ursache. Abgesichert sind in der Regel:

  • Scheiben und Platten aus Glas
  • Spiegel
  • Glasbausteine und Profilbaugläser
  • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
  • Panoramafenster
  • Wintergärten

 

Wer mit Öl heizt, sollte unbedingt eine Gewässerschaden-­Haftpflichtversicherung (Öltankversicherung) abschließen. Sie kommt auf,

  • wenn Öl aus undichten Tanks entweicht und das Grundwasser verseucht.
  • beim Befüllen durch das Tankfahrzeug Öl ins Erdreich sickert – denn auch bei nur geringen Mengen kann der Austausch des Erdreichs hohe Kosten verursachen.

 

Grundsätzlich sollten Heizöltanks gegen Aufschwimmen, Überflutung und Beschädigung durch Treibgut gesichert sein. Tipps zur sicheren Lagerung von Heizöl in Tankanlagen geben auch die Versicherungsunternehmen.

 

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de