Schlüssel verloren

 

 

Diese Ver­si­che­run­gen hel­fen

 

Kleines Missgeschick, großer Schaden: Wer den Wohnungsschlüssel verliert und das Haus anschließend eine neue Schließanlage benötigt, für den wird es in der Regel teuer. Um den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, können sich Mieter dagegen versichern.

Ein Schockmoment: Die Eingangstür kann nicht aufgeschlossen werden, weil der Schlüssel weg ist. Was nun?

 

 

Schlüsselverlust als Mieter

Unterstützung bietet hier die private Haftpflichtversicherung: Denn verlorene oder abgebrochene Schlüssel können von Mietern mithilfe einer Haftpflicht abgesichert werden. Dazu muss allerdings der Schlüsselverlust ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Im Fachjargon ist häufig von „privaten fremden Schlüsseln“ die Rede, die man zum Beispiel vom Vermieter bekommen hat.

 

„Hat der Versicherte den Schlüssel verloren, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Austausch der Schlösser oder auch für das Auswechseln der gesamten Schließanlage“, erklärt GDV-Versicherungsexperte Mathias Zunk. Je nach Vertrag und Tarif kann die Höhe der Kostenübernahme begrenzt oder eine Selbstbeteiligung mit der Versicherung vereinbart worden sein.

 

Auch wenn der Gesamtschlüssel für die Mietwohnung verloren geht, übernimmt die Haftpflichtversicherung die entstandenen Kosten und den Einsatz von neuen Schlössern.

 

Schlüsselverlust als Eigentümer

Verlieren Sie als Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung den privaten Schlüssel, sieht es anders aus. Denn hier handelt es sich nicht um einen Schaden, den Sie einem Dritten zufügen, sondern um Ihren eigenen Schaden. Deshalb ist das nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung. Um auch diesen Fall abzusichern, sollten Sie im Rahmen Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung einen Wohnungs- und Hausschutzbrief abschließen. Dann sind auch eigene Schlüssel inbegriffen.

 

Wie sieht es aus, wenn ich den Büroschlüssel verliere?

Neben verlorenen Haus- und Wohnungsschlüsseln kann auch der Verlust von geschäftlich genutzten Schlüsseln, Codekarten oder Generalschlüsseln in der privaten Haftpflicht durch einen besonderen Einschluss mitversichert werden. Entscheidend ist hier die Formulierung in den Versicherungsbedingungen, dass auch „fremde betriebliche Schlüssel“ abgedeckt sind. Dann besteht für berufliche Schlüssel Versicherungsschutz und der entstandene Schaden wird übernommen.

 

Gut zu wissen: Was leistet eine private Haftpflichtversicherung im Allgemeinen?

Laut Gesetz gilt: Wer anderen einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen – im Extremfall mit seinem gesamten Vermögen. Die privat­e Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen.

Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Haftpflichtversicherung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Ist der Anspruch begründet, übernimmt die private Haftpflichtversicherung

 

  • die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände
  • die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall
  • bei verletzten Personen die Bergungskosten, Behandlungskosten, den Verdienstausfall und oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden eine lebenslange Rente.
  • Unberechtigte Ansprüche abwehren („passiver Rechtsschutz“) Die Haftpflichtversicherung wehrt Schadenersatzansprüche ab, die unbegründet sind. Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflicht bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz.

 

Ist der Verlust meines Autoschlüssels auch über die Haftpflicht versichert?

Die besonderen Einschlüsse für einen Schlüsselverlust in der Haftpflichtversicherung umfassen in der Regel nicht den verlorenen Autoschlüssel. Muss ein Autoschloss ausgetauscht werden, kann dies im Rahmen der Kfz-Versicherung erfolgen. Wichtig ist, dass etwaige Ersatzschlüssel an einem sicheren Ort verwahrt werden, um einen Autodiebstahl zu vermeiden.

 

Was übernimmt die private Haftpflicht ebenfalls nicht?

Neben Autoschlüsseln und privaten Schlüsseln für das Eigenheim beziehungsweise die Eigentumswohnung sind auch verlorene Schlüssel zu beweglichen Gegenständen, Tresoren und Schließfächern im Rahmen des besonderen Einschlusses nicht versichert.

 

Tipp: Schauen Sie in Ihre Vertragsbedingungen oder sprechen Sie Ihren Versicherer an, ob über Ihre private Haftpflicht ein Schlüsselverlust versichert ist – und wenn ja, ob nur private oder auch berufliche Schlüssel versichert sind, wenn diese verloren gehen.

 

Checkliste: Wenn Sie Ihre Schlüssel versichern wollen

  • Bis zu welcher Höhe wird der Schlüsselverlust von der Versicherung übernommen?
  • Welche Kosten übernimmt der Versicherer im Einzelnen?
  • Sind auch dienstliche Schlüssel versichert?
  • Verlangt der Versicherer im Schadensfall eine Selbstbeteiligung?

 

Was ist, wenn nach dem Schlüsselverlust eingebrochen wird?

Im schlimmsten Fall wird der verlorene oder gestohlene Schlüssel missbraucht, um in das Gebäude einzubrechen. Kommt es zu einem Einbruch, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Die Folgeschäden des Verlusts, also der Einbruch, sind nämlich nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei privaten Wohnungen und Häusern erfolgt dies im Rahmen der Hausratversicherung. Bei geschäftlich genutzten Räumen ist der Abschluss einer Inhaltsversicherung notwendig.

 

Ich habe mich ausgesperrt. Ist das auch versichert?

Wer sich ausgesperrt hat, für den kann es sehr teuer werden. Manche Schlüsseldienste verlangen gleich mehrere hundert Euro, um die vor der Tür Stehenden wieder in ihre Wohnung zu lassen. Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief leistet in dieser Situation schnelle Hilfe, weiß GDV-Experte Zunk: „Der Versicherer kümmert sich darum, einen Schlüsseldienst zu benachrichtigen und bezahlt ihn auch.“ Verbraucher laufen somit nicht Gefahr, in ihrer prekären Lage an einen möglicherweise überteuerten und nicht seriösen Schlüsseldienst zu geraten und auf eigenen Kosten sitzen zu bleiben. Wird das Schloss beim Öffnen beschädigt, übernimmt der Schutzbriefversicherer auch die Kosten für ein provisorisches Schloss.

 

Wie gehe ich nach einem Schlüsselverlust vor?

  • Ist der Schlüssel eindeutig zuzuordnen, weil er mit einem Adressaufkleber versehen ist, informieren Sie unverzüglich die Polizei. Wenn er aufgrund eines Diebstahl gestohlen wurde, erstatten Sie zusätzlich Anzeige. Mithilfe der Polizei kann das Gebäude anschließend gesichert werden.
  • Ist der Schlüssel nicht zuzuordnenfragen Sie bei öffentlichen Fundbüros oder bei Nahverkehrsverbünden nach. Mit Glück wurde er dort abgegeben.
  • Infomieren Sie zudem den Vermieter oder die Hausverwaltung, dass Sie den Schlüssel verloren haben.
  • Im Idealfall haben Sie bei Nachbarn einen Ersatzschlüssel hinterlegt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie einen Schlüsseldienst rufen. Achten Sie darauf, dass Sie vorab einen Festpreis inklusive Anfahrtskosten vereinbaren, ansonsten könnten sehr hohe Kosten entstehen. Besser ist es, wenn sie  einen Haus- und Wohnungsschutzbrief besitzen. Mit diesem erhalten Sie schnelle Hilfe, denn hier benachrichtigt und bezahlt die Versicherung einen Schlüsseldienst.
  • Zudem sollten Sie im Mietvertrag nachsehen, wie im Fall eines Schlüsselverlusts vorgegangen wird und wer die Kosten im Schadensfall übernimmt. Sie oder der Vermieter?
  • Muss ein neuer Schlüssel angefertigt, eine komplette Schließanlage ausgetauscht oder ein neues Schloss eingebaut werden, sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, welche Kosten übernommen werden und ob es sich um einen versicherten Schaden handelt.

 

Eine Berechnungsmöglichkeit gibt es hier :

 

https://www.makler-maeuselein.de/sachversicherungen/haftpflicht/jetzt-haftpflichtversicherung-vergleichen/mensch/

 

#vollstarkschlau

 

#superdollwichtig

 

#fragdenknut

 

#

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de