Wenn der Helikopter retten muss…

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Welcher Versicherer zahlt eigentlich, wenn man im Ski- oder Wanderurlaub ein Urlauber verunglückt und mit dem Helikopter vom Berg gerettet werden muss? Diese Frage hängt auch davon ab, was die Ursache für den Einsatz ist…und wo er stattfindet.

 

Für die kommenden Wochen hat der deutsche Wetterdienst eisige Temperaturen vorausgesagt: bis zu minus zwanzig Grad sollen es werden. Doch in einigen Bundesländern stehen auch die Winterferien bevor, viele haben schon ihren Urlaub in den Alpen oder einer anderen Bergregion gebucht. Und so werden es Ski- und Rodelfans mit Wohlwollen aufnehmen, dass es auch Schnee geben soll.

Das aktuelle Winterwetter nimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Anlass, über eine wichtige Frage zu informieren. Wer zahlt eigentlich den Hubschrauber-Einsatz, wenn jemand auf dem Berg verunglückt und dringend hinabtransportiert werden muss?

 

Kein kleines Risiko: Bei mehr als 70 Prozent aller Rettungs-Einsätze im Gebirge kommen Helikopter zum Einsatz, berichtet der „Deutsche Alpenverein“ auf seiner Webseite. 40 bis 60 Euro kostet jede Flugminute, die der Helikopter im Einsatz ist. Die bayerische Bergrettung veranschlage zum Beispiel eine Flugrettung mit Kosten von 980 Euro.

 

Hier zunächst die gute Nachricht: Ist der Hubschraubereinsatz wegen einer Verletzung oder Erkrankung erforderlich, leisten in der Regel sowohl die Krankenkassen als auch privaten Krankenversicherer. Hierfür spiele es keine Rolle, ob eine schwere Verletzung vorliege oder der Patient nur ambulant behandelt werden müsse.

 

private Unfallversicherung: Bergung oft mitversichert

 

Schwierig wird es hingegen, wenn kein derartiger Behandlungsgrund vorliegt. Zum Beispiel, wenn Hobby-Bergsteiger gerettet werden müssen, weil sie einfach eingeschneit sind oder sich in ihren Fähigkeiten überschätzt haben. Dann nämlich müssen sie den Rettungseinsatz selbst zahlen. Auch wenn man von einer Lawine verschüttet wurde und ein Suchtrupp losgeschickt werden muss, zahlt diesen die Krankenkasse nicht.

 

Hier ist es empfehlenswert eine private Unfallversicherung zu haben, die für Such- und Bergungskosten aufkommt, wenn dies laut Vertrag vereinbart ist. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: etwa, dass ein Unfall vermutet wurde oder gedroht hat. Die genauen Bedingungen sind aus den Vertragsbedingungen zu entnehmen, wobei ein Beratungsgespräch helfen kann.

 

Noch brisanter ist es, wenn sich der Unfall im Ausland ereignet, zum Beispiel in Österreich oder einem anderen EU-Land. Dann kann es passieren, dass man auf den Kosten sitzen bleibt. Zwar zahlt die Krankenkasse hier auch für Rettungseinsätze bei Krankheit und Verletzung – aber nur so viel, wie sie auch in dem jeweiligen Land erstatten müsste, berichtet der GDV. Da Österreicher die Flugrettung oft selbst zahlen müssten, gelte das folglich auch für deutsche Unfallopfer.

 

Da gilt: eine gute Auslandsreisekrankenversicherung ist zu empfehlen! Sie erstattet nicht nur die Rettung, sondern auch Bergungskosten bis zu einem bestimmten Höchstbeitrag. So kann ein Einsatz in Österreich schon bis zu 3.500 Euro verschlingen: und da sind andere Behandlungskosten noch gar nicht eingerechnet. Auch hier bitte unbedingt nachschauen, ob die Leistung tatsächlich laut Vertrag vereinbart ist! Nicht alle Versicherer zahlen dafür.

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Erstinformation 

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Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Registernummern im Vermittlerregister:

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