Das sollten Fondsanleger jetzt wissen
Die Briten haben am 31. Januar 2020 die EU verlassen. Am 31. Dezember endete auch der Übergangszeitraum, der zunächst noch für einen Quasi-EU-Status gesorgt hatte. Das Vereinigte Königreich ist nun aus Sicht der EU ein Drittstaat. Für deutsche Anleger, die bereits in Fonds investiert sind, die in Großbritannien aufgelegt wurden, zeichnen sich keine Änderungen ab. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin. Die EU und die Briten haben zuvor intensive Verhandlungen geführt, um sich auf die Bedingungen für den Austritt des Vereinigten Königreichs zu einigen und um nach dem Austritt Rechtssicherheit zu schaffen.
Eine Einschränkung des Vertriebs britischer Fonds sollte die Auswahlmöglichkeiten für deutsche Anleger kaum beeinträchtigen, denn in Großbritannien domizilierte Fonds spielen in Deutschland derzeit nur eine geringe Rolle. Lediglich 15 der rund 10.900 EU-(Teil-) Fonds, die in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, stammen aus Großbritannien. Zudem können britische Anbieter auch Niederlassungen in der EU nutzen oder auch gründen und dann deren Produkte mit einem „EU-Pass“ verkaufen. Nach dem Brexit ergeben sich steuerlich weder für Alt- noch für Neuanleger Änderungen.
Schreibe einen Kommentar