Selbstständige

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Die wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen für Selbst­stän­dige

Welchen Schutz brauchen Selbstständige, sowohl für ihre Firma als auch für sich persönlich? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten betrieblichen und privaten Versicherungen für Freiberufler.

Es hängt vom individuellen Sicherheitsbedürfnis, den Einkommensverhältnissen und natürlich von der Art des Unternehmens ab, welche Versicherungen Selbstständige tatsächlich benötigen. Der Selbstständige, der in teure Produktionsmaschinen investiert, braucht einen anderen Schutz als ein Jungunternehmer, der gerade ein rein digital operierendes Start-up im E-Commerce gegründet hat. Im ersten Teil dieser Übersicht listen wir auf, welche persönlichen Versicherungen sinnvoll sind für Freiberufler. Der zweite Teil zeigt, was die wichtigsten Versicherungen für das Unternehmen sind.

 

  1. Private Risiken: Folgende Versicherungen dürfen bei Selbstständigen nicht fehlen

Unabhängig von der individuellen Situation ist die Absicherung vor Krankheit, Berufsunfähigkeit, Altersarmut und Unfällen in der Selbstständigkeit empfehlenswert.

 

Die Krankenversicherung: Ohne geht es nicht

Eine Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, das gilt selbstverständlich auch für alle Menschen in den freien Berufen. Dieser Schutz, egal ob in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, ist unverzichtbar. Freiberufler können sich entweder freiwillig für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden oder sich privat versichern.

 

Wenn Selbstständige krank werden, bedeutet das für sie immer auch einen Verdienstausfall. In diesem Fall leistet eine private Krankentagegeldversicherung. Sie kann auch für Selbstständige Sinn ergeben, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Der Grund: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt erst ab der siebten Krankheitswoche das Tagegeld. Mit der Krankentagegeldversicherung müssen Selbstständige diese Zeit nicht mit ihren Ersparnissen überbrücken. In einer privaten Krankenversicherung ist in der Regel eine Krankentagegeldversicherung bereits enthalten.

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Existenzieller Schutz

Eine schwere Krankheit oder ein Unfall können dazu führen, dass man gar nicht mehr oder nur wenige Stunden am Tag arbeiten kann. Kaum eine andere Versicherung ist deshalb so wichtig für die persönliche Absicherung wie die Berufsunfähigkeitsversicherung – das gilt nicht nur in der Selbstständigkeit, sondern prinzipiell für jeden, der von seiner Arbeitskraft und damit von seinem Einkommen lebt.

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung garantiert eine monatliche Rente – längstens bis zum Eintritt in den Ruhestand. Mit den Leistungen dieser Versicherung können Berufsunfähige ihren gewohnten Lebensstandard halten. Das gilt vor allem für Selbstständige, da sie meist keine oder nur sehr geringe Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente erhalten.

 

Lieber früher als später: Die private Altersvorsorge

Die eigene Altersvorsorge sollte jeder Freiberufler möglichst frühzeitig angehen, um nicht im Alter seinen Lebensstandard stark zurückschrauben zu müssen. Wer einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, zahlt in der Regel nur wenig oder gar nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und hat im Ruhestand entsprechend Geringe oder gar keine Ansprüche. Die Altersvorsorge in die eigene Hand zu nehmen ist deshalb für Menschen in der Selbstständigkeit ein absolutes Muss.

 

Private Rentenversicherungen bieten garantierte Leistungen im Alter, zum Beispiel in Form einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Diese Versicherungen lassen sich auf individuelle Bedürfnisse zurechtschneiden, hier ist die richtige Beratung gefragt.

 

Viele Rentenversicherungen orientieren sich mittlerweile auch an den Chancen des Kapitalmarkts, die Versicherer reagieren damit auf die langanhaltende Niedrigzinsphase. Die modernen Rentenversicherungen können sehr unterschiedliche Merkmale aufweisen, drei Dinge haben sie jedoch gemeinsam: Sie bieten eine garantierte Rente bei weniger Garantien und mehr Rendite – auch Selbständige können so fürs Alter vorsorgen.

 

Mit der Basisrente („Rürup-Rente“) existiert ein steuerlich gefördertes Vorsorgeprodukt – eine Versicherung, die auf Selbstständige zugeschnitten ist. Die Basisrente wurde gezielt für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Staat fördert die Basisrente über eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Die Basisrente, nach ihrem Initiator Bert Rürup oft auch als „Rürup-Rente“ bezeichnet, kann als lebenslange Leibrente in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden:

 

  • als Basisrente mit und ohne Hinterbliebenenschutz,
  • als fondsgebundene Basisrente,
  • als Sofortrente.

 

Die Basisrente kann mit verschiedenen Zusatzbausteinen kombiniert werden. Sie sichern einige Risiken ab, zum Beispiel die Berufsunfähigkeit, die Erwerbsunfähigkeit oder auch den eigenen Tod. Sollte der Versicherungsnehmer sterben, zahlt der Anbieter der Basisrente den Hinterbliebenen (z.B. Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder minderjährigen Kindern) eine Rente.

 

Gut zu wissen: Für den Fall, dass es einmal nicht weitergeht mit dem eigenen Unternehmen, ist die Basisrente gegen Zugriffe der Agentur für Arbeit, des Sozialamts oder auch eventueller Gläubiger geschützt.

 

 

Was passiert nach einem Unfall?

Die private Unfallversicherung ist für Selbstständige ein wichtiger Baustein ihres Risikoschutzes. Egal ob bei der Arbeit, im Haushalt oder beim Sport: Ein Unfall ist schnell passiert und in schwereren Fällen mit hohen einmaligen oder dauerhaften finanziellen Belastungen verbunden. Eine Unfallversicherung zahlt bei Invalidität nach einem Unfall je nach Ausgestaltung eine einmalige Summe (etwa zum Umbau des Hauses) und/oder eine Unfallrente. Übergangsgeld kann helfen, die finanziellen Mehrbelastungen während der Rehabilitation besser tragen zu können. Für Selbstständige ist es darüber hinaus besonders wichtig, auch den Verdienstausfall nach einem Unfall abzusichern.

 

 

  1. Betriebliche Versicherungen: Diesen Schutz braucht das Unternehmen

 

Die Betriebshaftpflichtversicherung: Wer anderen einen Schaden zufügt

Eine kleine Unachtsamkeit kann große Schäden anrichten – das gilt sowohl beruflich als auch privat. Im Privatleben schützt die private Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen. Bei einer selbstständigen Tätigkeit sind es entsprechend Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungen. Für bestimmte Berufsgruppen sind solche Versicherungen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Architekten oder Unternehmensberater beispielsweise brauchen auf jeden Fall eine Berufshaftpflichtversicherung.

 

Für Selbstständige im produzierenden Gewerbe sollte darüber hinaus auch über den Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung nachgedacht werden. Denn Hersteller haften für Produktmängel, auch wenn sie jene nicht selbst verschulden. An dieser Stelle kommt die Versicherung in Spiel.

 

Cyberversicherung: Die Feuerversicherung des 21. Jahrhunderts

Die Unternehmenssicherheit mit ihren klassischen Handlungsfeldern Brandschutz, Security (Schutz gegen Einbruch, Diebstahl, Sabotage) und Naturgefahren (zum Beispiel Überschwemmung oder Starkregen) muss im 21. Jahrhundert um das Risiko der Informations- und Cybersicherheit ergänzt werden. Hacker-Angriffe oder Spam-Attacken und daraus resultierende Schäden sind zunehmend zum Problem für Unternehmen geworden, der entsprechende Versicherungsschutz wird deshalb immer relevanter. Jeder Unternehmer sollte sich mit seinem individuellen Risiko und den möglichen Folgen eines Angriffs auseinandersetzen – und die Absicherung durch eine entsprechende Versicherung gegen Cyberschäden in Angriff nehmen.

 

Eine Cyberversicherung mindert die finanziellen Folgen eines Hackerangriffs. Der Versicherer bietet Unternehmen obendrein viele Serviceleistungen im Notfall. Diese Versicherung übernimmt:

 

  • die Entschädigung bei Betriebsunterbrechungen,
  • Kosten für die Datenwiederherstellung,
  • Schadensersatzforderungen im Fall von Datenverlust- und missbrauch,
  • Bezahlung der IT-Forensik,
  • Beratung in IT-und Datenschutzrecht durch spezialisierte Anwälte,
  • Krisenkommunikation und Informationskosten.

 

Diese Versicherung ist aber mehr als eine reine Schadenversicherung: Weil nach einem Angriff jede Minute zählt, um die Auswirkungen zu begrenzen, und weil auch die Rechte von Dritten berührt sein können, bietet eine Cyberpolice zugleich wichtige Serviceleistungen.

 

Das Einstellen von Mitarbeitern bringt Versicherungspflichten mit sich

Durch die Beschäftigung von Mitarbeitern entstehen diverse gesetzliche Versicherungspflichten. Ansprechpartner sind hier die Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften. Eine branchenunabhängige Übersicht für Arbeitgeber hat die Deutsche Rentenversicherung zusammengestellt.

Die Rechtsschutzversicherung: Absicherung für den Streitfall

Probleme mit Mitarbeitern, Partnern oder Kunden können sich zu einem kostspieligen Streit vor Gericht auswachsen. Dafür kann eine Rechtsschutzversicherung aufkommen. Schutz für den privaten und beruflichen Bereich gibt es oft als Kombipaket, das speziell auf die Bedürfnisse von Selbstständigen und Gründern zugeschnitten ist. Diese Versicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:

 

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts,
  • Gerichtskosten,
  • Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare,
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss,
  • Kosten für Mediationsverfahren.

 

Rechtsschutzversicherungen können auch Mediationsverfahren übernehmen. Bei der Mediation versuchen beide Streitparteien mit Hilfe eines speziell ausgebildeten und neutralen Vermittlers (Mediator) frühzeitig gemeinsam eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten gerecht wird. Bei einer erfolgreichen Mediation spart man Zeit, Nerven und unter Umständen auch viel Geld.

Welche Versicherungen sind darüber hinaus für Unternehmen relevant?

Hat der Betrieb eigene Fahrzeuge, brauchen diese selbstverständlich eine Versicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer Schäden am eigenen Firmenfahrzeug versichern möchte, braucht eine Kaskoversicherung.

 

Weitere betriebliche Versicherungen, die je nach unternehmerischem Risiko in Frage kommen können:

 

  • Einbruchdiebstahlversicherung,
  • Glasversicherung,
  • Forderungsausfallversicherung,
  • Warentransportversicherungen.

 

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de