Statt Bargeld

 

ein Fondssparplan zu Weihnachten

 

 

In wenigen Wochen ist Weihnachten. Viele Deutsche schenken ihren Liebsten Geld. Durch langfristiges Sparen kann aber für Kinder, Enkel oder Patenkinder mehr übrigbleiben als nur ein paar Scheine in einem Umschlag. Viele Eltern wollen das Geld auf einem Sparbuch anlegen. Ein gewöhnliches Sparkonto wirft jedoch auf absehbare Zeit keine nennenswerten Beträge mehr ab. Um Kindern zur Volljährigkeit eine finanzielle Starthilfe für das Studium oder die Ausbildung geben zu können, sind Eltern mit der Einrichtung eines Sparplans gut beraten. So verspricht ein Sparplan mit Fonds langfristige attraktive Renditeaussichten. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.

 

Damit die Kinder in den Genuss der steuerlichen Freibeträge kommen, müssen die Eltern für den Sparplan das Depot „auf den Namen des Kindes“ eröffnen. Es genügt allerdings für die steuerliche Anerkennung nicht, dass die Kinder zivilrechtlich Eigentümer der Fondsanteile geworden sind. Die Eltern müssen die Depots der Kinder wie fremdes Vermögen verwalten; sie dürfen es nicht wie eigenes Vermögen behandeln. Diese speziellen Anforderungen rechtfertigen sich aus dem allgemeinen Grundsatz, dass Verträge zwischen Eltern und Kindern steuerrechtlich nur anzuerkennen sind, wenn sie tatsächlich durchgeführt werden.

 

Auslegungsschwierigkeiten können vermieden werden, wenn bei Errichten des Depots klargestellt ist, dass eine Verfügungsbefugnis der Eltern nur auf dem elterlichen Sorgerecht beruht und tatsächlich entsprechend verfahren wird. Gegebenenfalls sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.

 

Sparpläne lassen sich bereits mit kleinen Beträgen umsetzen. Bereits ab 25 Euro monatlich lässt sich ein Fondssparplan für die Kinder abschließen. Fondssparpläne sind darüber hinaus flexibel. Die Raten lassen sich beliebig und kostenlos verändern, erhöhen, reduzieren oder für einen bestimmten Zeitraum aussetzen – je nachdem wie die finanzielle Lage es erfordert.

 

Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, bleiben Erträge pro Kind von rund 10.000 Euro steuerfrei. Obwohl Kinder minderjährig sind, werden sie also schon als vollwertige Steuerzahler eingestuft. Damit steht jedem Kind insbesondere auch ein eigener Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro zu. Die Eltern von Minderjährigen können einen Freistellungsauftrag pro Kind stellen.

 

Liegen die Kapitalerträge des Kindes über dem Sparer-Pauschbetrag und erzielt das Kind ansonsten keine eigenen Einkünfte, können sie gegebenenfalls eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen, damit auch Erträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei bleiben.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

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Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de