Mitarbeiter profitieren von einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV)

Unternehmen sind auf kompetente und zuverlässige Mitarbeiter angewiesen. Doch je mehr die Fachkräfte in Deutschland rar werden, desto mehr müssen sich auch die Arbeitgeber einfallen lassen, um Mitarbeiter an sich zu binden. Das gilt vor allem für kleinere Firmen, die keinen so großen Geldbeutel haben. Eine Möglichkeit hierfür ist der Abschluss einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung.

Mit einem solchen betrieblichen Krankenversicherung schlagen Arbeitgeber gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe. Nicht nur investieren sie in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Die Unternehmer können ihren Beschäftigten auch ihre Wertschätzung mit einer solchen Police zeigen und somit zu einem positiven Betriebsklima beitragen.

Meist handelt es sich um Gruppenverträge, welche für die gesamte Belegschaft des Unternehmens abgeschlossen werden. In der Regel finanziert der Arbeitgeber die Beiträge. Es gibt aber mittlerweile auch schon Modelle, wo sich Arbeitgeber und -nehmer die Kosten teilen. Bei den Verträgen handelt es sich um eine „Versicherung für fremde Rechnung“ nach Paragraph 43 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Neben privaten Krankenversicherern sind oft auch Krankenkassen als Kooperationspartner für Gruppentarife beteiligt.

Der Vorteil: Weil die Krankenzusatz-Policen meist für die gesamte Belegschaft abgeschlossen werden, profitieren die Unternehmen von Gruppenrabatten. Sogar die Ehepartner und Kinder können -abhängig vom Vertrag- mitversichert werden!

Jeder zweite Beschäftigte ist mindestens einmal pro Jahr krankgeschrieben

Besonders gefragt bei Firmenkunden sind Angebote der betrieblichen Vorsorge mit präventivem Charakter. Hierzu zählen etwa Vorsorge-Checks zur Erschöpfungsprophylaxe, ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement oder spezielle Fitness-Kurse für Freizeit und Pause.

Wie wichtig präventive Maßnahmen sind, zeigt der aktuelle DAK-Gesundheitsreport, für den Daten von Millionen Versicherten ausgewertet werden. Demnach war im Jahr 2015 mehr als jeder zweite Beschäftigte mindestens einmal binnen der 12-Monats-Frist krankgeschrieben (Betroffenenquote von 50,4 Prozent). Die durchschnittliche Fehlzeit: 12,4 Tage. Ein solcher Arbeitsausfall will erst einmal ersetzt werden, gerade in kleinen Firmen. Besser, die Mitarbeiter werden erst gar nicht krank.

Doch auch andere Zusatzversicherungen bedeuten einen echten Mehrwert für Unternehmer und Mitarbeiter. Eine Zahnzusatzversicherung sorgt dafür, dass sich die Beschäftigten ein teures Implantat leisten können – und nicht den Kunden mit einer Zahnlücke anlächeln müssen. Und die Absicherung für Brillen und Kontaktlinsen verspricht, dass die Mitarbeiter immer Durchblick haben. Die Möglichkeiten, eine bKV abzuschließen, sind so verschieden wie vielfältig.

Mehrere Studien deuten zudem darauf hin, dass Wertschätzung im Beruf vielen Beschäftigten mehr bedeutet als ein hoher Lohn. Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung kann hierfür ein kleiner, aber wichtiger Baustein sein. Sogar eine Chefarztbehandlung lässt sich für die Beschäftigten absichern! In vielen Branchen sind Benefits zusätzlich zum Gehalt inzwischen Standard.

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Erstinformation 

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Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Kostenfreie Beratung für den Kunden
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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

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Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de