2013: Das ändert sich in punkto Rente und Vorsorge

Rentenbeitrag sinkt.
Zahlten Arbeitnehmer bislang die Hälfte von den 19,6 Prozent des Bruttoeinkommens in die gesetzliche Rentenkasse ein, sinkt dieser Beitragssatz ab 2013 erstmals wieder, und zwar auf 18,9 Prozent insgesamt, bzw. 9,45 Prozent für den Arbeitnehmer. Diese eingesparten Beträge können natürlich genutzt werden, um die eigene private Vorsorge auszubauen.

Pflegevorsorge wird gefördert, Pflegekosten steigen.
Wer ab 2013 eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, um etwaige Pflegelücken zu decken, wird vom Staat dabei motivierend unterstützt. Wird ein entsprechender Versicherungsvertrag mit 10 Euro monatlichen Mindestbeitrag abgeschlossen, wird dieser mit einem Zuschuss in Höhe von fünf Euro pro Monat (maximal 60 Euro im Jahr) gefördert. Allerdings steigt auch der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ab 2013 von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent – für Kinderlose auf 2,3 Prozent.

Folgen von Unisextarifen.
Nachdem seit 21. Dezember 2012 für Männer und Frauen für den gleichen Versicherungsschutz so genannte Unisex-Tarife gelten, sollten Sie für einen 2013 neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag allgemein beachten: Frauen profitieren zwar von höheren Leistungen bei Rentenversicherungen, müssen allerdings zum Beispiel für Unfall- und Risikolebensversicherungen mehr bezahlen. Für Männer hingegen werden vor allem Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Pflegeversicherungspolicen künftig teurer.

Vorsorge steuerlich wieder attraktiver.
Von Jahr zu Jahr steigt der steuerlich anrechenbare Betrag für Aufwendungen im Rahmen der Altersvorsorge, zum Beispiel für Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch zu berufsständischen Versorgungswerken oder zu so genannten Rürup-Verträgen (Basisrente). 2013 können Sie als Steuerzahler nunmehr 76 Prozent Ihrer Altersvorsorgeaufwendungen (begrenzt auf maximal 15.200 Euro Singles / 30.400 Euro Verheiratete) entsprechend geltend machen.

Gehalt umwandeln, Beitragsbemessungsgrenze steigt.
Arbeitnehmer können in der betrieblichen Altersversorgung von ihrem Bruttolohn per Entgeltumwandlung bis zu 4 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2.784 Euro im Jahr 2013) steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen. Da diese Grenze 2013 bis zu 69.600 Euro (im Jahr, alte Bundesländer) ansteigt, kann auch der entsprechende Vorsorgebetrag angehoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 2013 in den alten Bundesländern nunmehr 5.800 Euro und in den neuen Bundesländern 4.900 Euro monatlich.

Nutzen Sie neue Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge oder Ihre Pflegeabsicherung; wir beraten Sie gern!

 

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de