Für seine Kinder hat man nicht nur Sorgerechte, sondern auch Sorgepflichten. Und die hören in den meisten Fällen nicht einfach auf, wenn das Kind auszieht und seine Ausbildung oder ein Studium beginnt. Im Gegenteil, denn der Gesetzgeber sieht vor, dass Eltern ihre Kinder während der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung finanziell unterstützen müssen.
Doch wie viel und wie lange ist vielen Eltern nicht bewusst, genauso wenig wie die Tatsache, dass nicht unter allen Umständen eine Unterhaltsgewährung erfolgen muss, besonders bei “Berufsstudenten” gibt es durchaus Möglichkeiten Zahlungen zu verweigern, wenn der Filius keine Anstrengungen unternimmt, ein Studium in einem absehbaren Zeitkorridor zu beenden. Das gleiche Recht dürfte auch bei andauernd wechselnden Ausbildungs- oder Studienzielen gelten, zum Beispiel wenn das Töchterchen statt ihr Jurastudium zu beenden spontan eine Gesangskarriere starten möchte.
Wie viel letztlich den Kindern als Ausbildungskosten oder zur Studienfinanzierung zusteht, ist in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle einkommensabhängig geregelt, wobei das von vielen Faktoren abhängt: Zahl der Geschwister, familiäre Einkommenssituation, Bedarfssätze. Und wenn die Eltern eine finanzielle Unterstützung nach Selbstbehalt nicht leisten können, springen Bafög oder andere verfügbare Stipendien ein.
Egal wie zielstrebig und erfolgreich die spätere berufliche Karriere der Kinder verläuft, finanziell können Eltern immer eine bessere Basis schaffen. Für die Ausbildung oder das Studium der Kinder sollte man daher mit geeigneten Vorsorgepolicen rechtzeitig beginnen – denn je länger die Sparphase, desto geringer die nötigen Beiträge. Lassen Sie sich dazu unabhängig und kompetent beraten!
>> Wenn Sie oder Ihr Kind gleich einmal nachrechnen möchten, was finanziell auf Sie zukommt – hier gehts zum Studienkostenrechner des Netzwerkes Studis-online: http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/studienfinanzierungsrechner.php