Internationaler Kindertag: Unfallschutz für junge Racker

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Am 1. Juni wird der Internationale Kindertag gefeiert. Das ist ein Anlass, mal auf die Absicherung von Kindern zu schauen: Zwar lohnt es sich grundsätzlich, auch für den Nachwuchs eine Unfallversicherung abzuschließen. Eine Invaliditätsversicherung kann aber die bessere Wahl sein.

 

Für Eltern gibt es wohl nichts Wichtigeres, als dass es den Kindern gut geht. Und doch lässt sich kaum vermeiden, dass auch Kinder einmal zu Schaden kommen. Rund 200.000 kleine Bürger unter 15 Jahren müssen pro Jahr aufgrund einer schweren Verletzung im Krankenhaus behandelt werden, so geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Davon ist fast die Hälfte jünger als fünf Jahre.

 

Aber es gibt auch eine gute Nachricht für besorgte Eltern: Nur ein Bruchteil der Unfälle (0,67 Prozent) geht bei Minderjährigen mit einem bleibenden Schaden einher. In der Regel sind die jungen Racker also schnell wieder fit. Dennoch empfehlen Verbraucherschutz und Versicherungsexperten, das Kind mit einer private Unfallversicherung abzusichern.

 

Die Unfallversicherung zahlt eine Unfallrente oder eine andere Kapitalleistung, wenn das Kind nach einem Unfall dauerhafte Schäden davonträgt. Ausschlaggebend hierfür ist die vereinbarte Invalidität im Versicherungsvertrag, die oft anhand einer Gliedertaxe bemessen wird: in der Taxe wird für die Schädigung einzelner Körperteile ein bestimmter Grad an Invalidität festgeschrieben. Und nicht nur das: Gute Verträge zahlen zum Beispiel auch für Nachhilfeunterricht oder eine extra Reha-Maßnahme, wenn das Kind aufgrund des Unfalls längere Zeit in der Schule fehlt.

 

Kinder-Invaliditätsversicherung: Umfassender Schutz auch bei Krankheiten

 

Als Alternative zur Unfallversicherung kommt auch eine Invaliditätsversicherung für Kinder infrage. Und es gibt Versicherungsexperten, die diesen Schutz bevorzugt empfehlen. Der Grund: Eine Unfallversicherung zahlt in der Regel nur dann, wenn der Schaden tatsächlich aus einem Unfall resultierte. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

 

Zwar erweitern viele Versicherer diese Unfall-Definition, so dass etwa auch Vergiftungen oder gar ein Infarkt als Unfall gelten. Dafür muss die Leistung explizit im Vertrag stehen. Dennoch: Für viele Krankheiten bietet die Unfallversicherung keinen Schutz. Sehr wohl aber eine Invaliditätsversicherung.

 

Deshalb kann eine Invaliditäts-Police für Kinder die bessere Alternative sein. Denn bei Kindern bis 18 Jahren sind fast immer Krankheiten und nicht Unfälle die Ursache für eine Schwerbehinderung, wie „Finanztest“ anhand von Zahlen des Statistischen Bundesamtes festgestellt hat. In beiden Fällen zahlt die Invaliditätsversicherung. In der Regel leistet der Versicherer eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro, sobald die Behinderung 50 Prozent gemäß Sozialgesetzbuch IX beträgt: unabhängig von der Ursache für das Handicap.

 

Darüber hinaus gibt es auch andere Möglichkeiten der Invaliditätsvorsorge für Kinder. Sogenannte Schwere-Krankheiten-Versicherungen leisten etwa eine Kapitalzahlung, wenn das Kind an einer laut Vertrag definierten Krankheit erkrankt. Hier gilt es allerdings zu bedenken, dass bei vielen Krankheiten nur schwere Fälle bzw. gar das Endstadium abgesichert sind. Darüber hinaus können auch Schüler schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um sich gegen den späteren Ausfall der Arbeitskraft abzusichern. Weitere Details klärt ein Beratungsgespräch!

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Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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