Wer vor 65 den Ruhestand genießen will, muss prüfen, ob er sich das leisten kann.
Von den etwa 856.000 Beschäftigten, die im Jahr 2010 aus Altersgründen oder wegen Erwerbsminderung in Rente gingen, nahmen knapp 496.000 oder 57,9 Prozent Abschläge wegen vorzeitigen Rentenbeginns in Kauf. Das geht aus aktuellen statistischen Analysen der Deutschen Rentenversicherung hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegen. Im Durchschnitt bekamen die Frührentner etwas mehr als drei Jahre (36,8 Monate) vor dem regulären Rentenbeginn ihre erste Rente gezahlt, dafür mussten sie im Schnitt einen Rentenabschlag von knapp 100 Euro hinnehmen.
Von den knapp 183.000 erwerbsgeminderten Neurentnern konnte der weitaus größte Teil (176.000 oder 96,3 Prozent) Rentenabschläge wegen einer chronischen Erkrankung oder eines Unfalls nicht vermeiden. Dagegen verzichteten nach Erkenntnissen der Rentenversicherungs-Statistiker von den etwa 673.500 neuen Altersrentnern nur etwa 47,5 Prozent freiwillig auf einen Teil der Rente, die sie bei regulärem Rentenbeginn hätten erwarten können.
Rentenversicherung rechnet Ausgleichszahlung aus
Trotz der teilweise hohen Renteneinbußen, die mit einem vorzeitigen Rentenbeginn verbunden sind, will somit immer noch fast jeder Zweite vorzeitig dem Job den Rücken kehren. Damit die dann fälligen Rentenabschläge aber nicht alle Wünsche für das Leben im Alter zunichtemachen, kann man sich von der Rentenversicherung kostenlos ausrechnen lassen, was ein Vorabausgleich der Rentenabschläge durch freiwillige Beitragszahlungen in diesem Jahr kostet.
Die Höhe des Beitragsaufwandes ist abhängig vom Durchschnittsverdienst im jeweiligen Jahr (2011 = vorläufig 30.268 Euro), dem Beitragssatz zur Rentenversicherung (2011 = 19,9 Prozent) und dem Prozentsatz, um den die Rente gekürzt wird (Beispiel: 7,2 Prozent Rentenminderung bei zwei Jahren vorzeitigem Rentenbeginn). Nach einer bestimmten Formel wird daraus der notwendige Beitrag zum Ausgleich der Rentenminderung errechnet.