Wer im Krankenhaus behandelt wird, bekommt nicht alle Kosten von seiner Krankenversicherung erstattet
Die durchschnittliche Dauer eines Krankenhausaufenthaltes in Deutschland hat sich verringert. Wurden 2010 noch 7,9 Tage für stationäre Behandlungen gemessen, sank der Durchschnittswert für 2011 auf 7,7 Tage, teilte das Statistische Bundesamt mit.
Während sich der Durchschnittswert für einen Krankenhausaufenthalt verringerte, stieg die Zahl stationär behandelten Patientinnen und Patienten auf insgesamt 18,3 Millionen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden rund 300.000 Fälle mehr registriert – das entspricht einer Steigerung von 1,6 Prozent.
Der stationäre Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen Deutschlands dauerte wie im Jahr 2010 im Durchschnitt 25,4 Tage.
Der Aufenthalt in einer Klinik oder einem Krankenhaus kann auch zu Mehrkosten führen, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden. So werden beispielsweise Kosten für TV, Internet oder Telefon zusätzlich abgerechnet. Wesentlich höhere Kosten können entstehen, wenn für die Zeit des Krankenhausaufenthalts eine Haushaltshilfe eingestellt werden muss, um den reibungslosen Ablauf zu Hause weiterhin gewährleisten zu können, etwa wenn Kinder zu versorgen sind.
Solche Zusatzkosten können mit einer Krankenhaustagegeldversicherung abgefedert werden. Ganz ähnlich funktioniert eine Kurtagegeldversicherung, die bei Kuraufenthalten Leistungen erbringt.
Besonders Selbstständige müssen sich umfassend beraten lassen. Sie erhalten bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit keine Leistungen, sofern sie nicht bereits privat vorgesorgt haben. Eine Krankentagegeld-Versicherung ist deshalb ein Muss für Selbstständige und Freiberufler.