Rechtschutz

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Wie funk­tio­niert Media­tion?

 

 

Eine Streitigkeit muss nicht zwangsläufig vor Gericht enden. Rechtsschutzversicherungen bieten ihren Kunden auch die Möglichkeit einer Mediation an. Wir erklären, welche Vorteile die außergerichtliche Streitbeilegung mit sich bringt.

Wer sich mit jemandem streitet – sei es mit dem Arbeitgeber, der Nachbarin oder dem Handwerker –, denkt vermutlich zuerst an den Gang zum Anwalt und dann vielleicht auch zum Gericht, um sein Recht durchzusetzen. Was viele nicht bedenken: Ein Gerichtsverfahren ist in manchen Fällen nur die zweitbeste Lösung. Viele Gerichte sind überlastet, es dauert häufig Monate bis zum ersten Verhandlungstermin. Die Kosten können schnell steigen. Die Beweisführung wird möglicherweise zur Last. Und der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss.

 

Damit mehr Streitfälle außergerichtlich geklärt werden können, hat der Bundestag vor zehn Jahren das Mediationsgesetz verabschiedet. Seitdem hat das Thema Mediation einen Popularitätsschub erfahren. Und die Erfahrungen des vergangenen Jahrzehnts belegen es auch: Mediation ist zwar kein Allheilmittel, aber sie hilft häufig.

 

Was genau ist eine Mediation?

Dabei handelt es sich um eine außergerichtliche Konfliktbeilegung mithilfe eines unabhängigen Vermittlers mit spezieller Ausbildung – dem sogenannten Mediator. Diese neutrale Person spricht nicht Recht zugunsten einer Partei, sondern bemüht sich um eine gütliche Einigung. Anders als vor Gericht suchen bei diesem strukturierten Verfahren beide Parteien nach einer Konfliktlösung, die allen Beteiligten gerecht wird.

 

Warum sollten sich Verbraucher für eine Mediation entscheiden?

Im Vergleich zu Gerichtsverfahren kann eine Mediation meist rasch abgeschlossen werden. Die Konfliktparteien werden vom Mediator darin unterstützt, ihren Konflikt eigenverantwortlich selbst zu beenden und konstruktiv eine für alle Seiten befriedigende Lösung zu finden. Anders als ein Gerichtsverfahren kennt die Mediation keine Gewinner und Verlierer. Bei einer erfolgreichen Mediation sparen die Beteiligten häufig Zeit, Nerven – und unter Umständen auch viel Geld.

 

In welchen Fällen eignet sich Mediation besonders?

Weil Mediationen anders als der klassische Rechtsweg nicht Gewinner und Verlierer bestimmen, ist der Ansatz vor allem dort hilfreich, wo sich die Kontrahenten nach dem Konflikt weiter in die Augen schauen wollen – oder müssen.

 

Die Mediation hat besonders bei den alltäglichen Konflikten des Lebens ihre Stärken. Ob bei Mietrechts- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten: In diesen Fällen ist es nicht sonderlich sinnvoll, dauerhaft miteinander im Clinch zu liegen und über Monate oder Jahre hinweg für sein Recht zu kämpfen. Das Ziel sollte sein, den Konflikt schnell zu beenden und nicht einen langen Rechtsstreit zu beginnen. Schließlich wohnt man mit dem Nachbar auch nach dem Prozess weiterhin Tür an Tür. In der Praxis ist die außergerichtliche Streitbeilegung daher besonders geeignet beispielsweise bei Auseinandersetzungen in Arbeitsverhältnissen, Geschäftsbeziehungen oder bei Nachbarschaftsstreitigkeiten.

 

Über das Mediationsgesetz

Der Gesetzgeber hat die Aufgaben und Pflichten des Mediators sowie wesentliche Grundsätze des Verfahrens geregelt, etwa die Vertraulichkeit des Verfahrens. Das Gesetz verpflichtet Mediatoren zu einer geeigneten Ausbildung und regelmäßigen Fortbildung. Außerdem wichtig: Die zertifizierten Mediatoren müssen allparteilich sein. Das heißt, sie sind den Konfliktparteien gleichermaßen verpflichtet. Im Mediationsverfahren haben sie keine Entscheidungskompetenz und dürfen auch keine direkten Lösungsvorschläge machen. Denn die Lösungen bei dieser Methode der Streitbeilegung sollen von den Streitenden freiwillig und eigenverantwortlich erarbeitet werden.

In Präsenz vs. telefonisch: Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

Ein Beispiel: Völlig zerstrittene Arbeitskollegen, die in einem Team arbeiten müssen, setzen sich mit dem Mediator, der die Kommunikation leitet, an einen Tisch und erarbeiten eine faire Konfliktlösung.

 

Im Gegensatz zur Präsenzmediation gibt es Fälle, bei denen die Konfliktparteien grundsätzlich an einer Lösung interessiert sind, sich aber nicht mit dem jeweils anderen in einem Raum aufhalten wollen – auch nicht, wenn ein Mediator dabei ist. Bei der telefonischen Mediation führt der Mediator telefonisch jeweils mit den jeweiligen Parteien Einzelgespräche. Angelehnt an die Phasen des Mediationsverfahrens versucht er eine Lösung zwischen den Parteien zu verhandeln.

 

Was passiert, wenn die Streitschlichtung nicht klappt?

Bleibt eine Mediation ergebnislos, kann der Konflikt immer noch vor Gericht ausgetragen werden. Ist die Streitigkeit versichert, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung auch die Kosten dafür.

 

Welche Rolle spielt die Rechtsschutzversicherung dabei?

Die Kosten für die außergerichtliche Streitbeilegung übernimmt in der Regel die Rechtsschutzversicherung.?Bei vielen Anbietern ist seit längerer Zeit das Mediationsverfahren im Versicherungsschutz mit enthalten – wobei die Leistungen ganz unterschiedlich ausgestaltet sind. Mal geben die Rechtsschutzversicherer einen Pauschalbetrag an, der mit einem jährlichen Höchstbeitrag gedeckelt ist. Gelegentlich gehen sie sogar bis zum doppelten Betrag der Gerichtsgebühren, die in der ersten Instanz anfallen würden.

 

Viele?Rechtsschutzversicherer?versorgen ihre Kunden auch mit Informationen rund um das Thema Mediation.?Sie tragen auf diesem Weg dazu bei, dass der Bekanntheitsgrad dieses Streitschlichtungsverfahrens in der Bevölkerung wächst.

 

Der neutrale Dritte: Welche Kompetenzen brauchen Mediatoren?

Mediatoren und Mediatorinnen haben in der Regel eine Spezial-Ausbildung absolviert. Die Inhalte sind der Psychologie und der psychotherapeutischen Ausbildung entlehnt. Zum Grundhandwerk gehören die Fähigkeit zur Empathie, das aktive Zuhören und das Paraphrasieren. Darüber hinaus lernt ein zertifizierter Mediator gezielte Interventionstechniken in der Gesprächsführung, um mit unangenehmen Situationen umzugehen, Perspektivwechsel herbeizuführen oder eben um die tatsächlichen Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Partei herauszuarbeiten. Mehr Informationen zur Aus- und Fortbildung von Mediatoren bietet?der Bundesverband Mediation.

 

Gut zu wissen: Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung nimmt die Interessen des Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten wahr und trägt die dabei anfallenden Kosten – sei dies im privaten oder gewerblichen Bereich. Diese Versicherung übernimmt in der Regel u. a. folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:

 

  • ?die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts
  • Gerichtskosten
  • Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss
  • Kosten für Mediationsverfahren

 

Es gibt verschiedene Vertragsarten (z.B. Verkehrs-Rechtsschutz, Privat-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Firmen-Rechtsschutz, Vereins-Rechtsschutz). Was eine Rechtsschutzversicherung genau abdeckt, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt.

 

 

Einen Vergleich gibt es unter :

 

 

https://www.makler-maeuselein.de/sachversicherungen/rechtschutz/

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de