Top 10

 

Diese Autos wer­den am häu­figs­ten geklaut

 

 

 

 

In diesem Jahr lässt vor allem ein japanischer Autobauer die Herzen der Autodiebe höherschlagen.

 

Platz 10

Von 1.000 Toyotas RAV4 der vierten Generation werden statistisch betrachtet fünf gestohlen. Der durchschnittliche Schaden beträgt bei diesem Modell 27.356 €.

 

Platz 9

Wird ein Toyota GT 86 geklaut, entsteht ein durchschnittlicher Schaden von 15.020 €. Diebstahlhäufigkeit: 5,2 pro 1.000 kaskoversicherter Wagen diesen Typs.

 

Platz 8

Der durchschnittliche Schadenaufwand bei einem gestohlenen Renault Talisman liegt bei 21.109 €. Von 1.000 kaskoversicherten Talisman werden 5,9 geklaut.

 

???????Welche Versicherung zahlt bei einem Autodiebstahl?

Wenn das Auto geklaut wurde, ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Wer für sein Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, geht ebenfalls nicht leer aus, denn die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen. Der Versicherungskunde bekommt den Wiederbeschaffungswert erstattet. Das ist genau das Geld, das der Kunde benötigt, um sich wieder ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen zu können. Lediglich die Selbstbeteiligung wird abgezogen. Da es in der Teilkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt, erfolgt keine Rückstufung.

 

Das Gleiche gilt, wenn Autoknacker ein Fahrzeug aufbrechen und Teile daraus wie etwa Bordcomputer, Airbags oder Radios klauen. Werden fest verbaute Autoteile gestohlen, kommt die Teilkaskoversicherung dafür auf. Auch eine beim Diebstahl eingeschlagene Autoscheibe wird ersetzt.

 

Platz 7

Von 1.000 kaskoversicherten Toyota Lexus NX werden 6 geklaut. Durchschnittlicher Schaden: 30.144 €.

 

Platz 6

Range Rover stehen auf der Wunschliste der Autodiebe traditionell weit oben. Von 1.000 Autos dieser Art werden 6,2 entwendet bei einem Durchschnittsschaden von 48.779 €.

 

Platz 5

Schon wieder ein Toyota: Krallen sich Autodiebe einen Prius+, entsteht im Schnitt ein Schaden von 22.052 €. Von 1.000 Prius+ werden 7,4 geklaut.FormularbeginnFormularende

 

Platz 4

Das fünfte und letzte Modell aus dem Hause Toyota in dieser Top 10: Ein geklauter Toyota Lexus CT200 verursacht einen durchschnittlichen Schaden von 18.304 €. Diebstahlhäufigkeit: 7,5 pro 1.000 kaskoversicherter Autos.

 

Platz 3

Im vergangenen Jahr landete der Mazda CX 5 auf Platz 1. In diesem Jahr wurde dieses Modell nicht mehr so häufig geklaut (8,8 pro 1.000 Autos), bei einem durchschnittlichen Schaden von 26.954 €.

 

Platz 2

Der zweite Land Rover in der Liste. Von 1.000 Velar-Modellen werden 10,4 geklaut. Der durchschnittliche Schadenaufwand liegt bei satten 57.886 € – der höchste Wert in der Top 10.

 

Platz 1

Das einzige Modell eines deutschen Autobauers in der Top 10 der Autodiebe landet auf dem ersten Platz. Der BMW X6 (2. Generation) ist das Modell, das am häufigsten geklaut wird (11,5 von 1.000 kaskoversicherten Wagen). Ein Diebstahl dieses Modells verursacht im Schnitt einen Schaden von 47.674 €.

 

Your Thoughts

*

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de