Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auch für Radfahrer. Sie müssen sich genau wie Autofahrer an Vorfahrtsregeln, Straßenbenutzungs-Vorschriften, Verkehrszeichen und Signale, Bestimmungen beim Abbiegen, Wenden und Einordnen halten. Andernfalls droht ein Bußgeld von 5 bis 180 EUR. Fahrradfahrern, die einen Autoführerschein besitzen, kann dieser bei bestimmten Verstößen sogar entzogen werden.
Grundsätzlich dürfen öffentliche Straßen und Wege nur mit einem verkehrssicheren Rad befahren werden. Entsprechen Bremsen, Klingeln oder Reflektoren nicht den Vorschriften, kann die Polizei eine Strafe von 15 EUR verlangen. Hat das Fahrrad keine ordnungsgemäße Beleuchtung, beträgt das Bußgeld 20 bis 25 EUR.Rad- oder Gehweg?
Ist ein Radweg in die gewünschte Fahrtrichtung durch ein rundes blaues Schild mit einem weißen Fahrrad ausgewiesen, darf nur dieser benutzt werden. Wer einen Anhänger an seinem Fahrrad hat und damit zu breit für den Radweg ist, kann auf die Straße ausweichen. Radfahrer dürfen prinzipiell nicht den Gehweg befahren, mit Ausnahme von Kindern bis zum 10. Lebensjahr. Kleine Radler bis zum 8. Lebensjahr müssen sogar den Gehweg benutzen.
Verboten ist, jemanden auf der Fahrradstange oder dem Gepäckträger mitzunehmen. Nur Kinder bis zum 7. Lebensjahr dürfen in einem geprüften Kindersitz oder einem Kinder-Fahrradanhänger transportiert werden. Wer sich nicht an diese Beförderungsregeln hält, muss mit 5 EUR Bußgeld rechnen. Ebenfalls nicht erlaubt ist das Telefonieren während der Fahrt. Zuwiderhandlungen kosten 25 EUR. Wer beim Radfahren Musik hört, muss sicherstellen, dass er akustische Warnsignale wie eine Hupe hört.
Wann der Führerscheinentzug droht
Auch Radler sollten beim Alkoholgenuss vorsichtig sein. Ein Fahrradfahrer mit 1,6 Promille gilt als absolut fahruntüchtig. Ihm können ein Bußgeld, die medizinisch-psychologische Untersuchung zur Fahreignung (MPU) sowie nach nicht bestandener MPU der Entzug der Kfz-Fahrerlaubnis drohen.
In Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Wird ein Radler jedoch ohne Helm bei einem Unfall verletzt, muss er damit rechnen, einen geringeren Schadenersatz vom Unfallverursacher zu bekommen als mit Helm.