So funktioniert die Überschussbeteiligung
Viele Lebens- und Rentenversicherer heben derzeit ihre Überschussbeteiligung an. Grund dafür sind die gestiegenen Zinsen. Wie Versicherer Überschüsse erzielen und wie Verbraucher/-innen daran beteiligt werden, erklärt dieser Ratgeber.
Gute Nachrichten für Verbraucherinnen und Verbraucher: Die diesjährige Assekurata-Marktstudie zeigt, dass die meisten Versicherer die Überschussbeteiligung anheben und eine Gesamtverzinsung von bis zu 3,3 Prozent gutschreiben. Bei der Studie handelt es sich um die umfangreichste Untersuchung zu Lebensversicherungsprodukten und -garantien im deutschen Markt. Sie offenbart, wie Altersvorsorgeverträge aktuell verzinst werden und welche Renditen die Kunden erwarten können. Doch wie funktioniert die Überschussbeteiligung? Die 7 wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
- Wie entstehen Überschüsse bei Lebensversicherern?
Versicherer planen langfristig und müssen daher von Natur aus vorsichtig kalkulieren, um zugesicherte Garantien unter allen Umständen auszahlen zu können. Dadurch entstehen im Normalfall Überschüsse. Diese Überschüsse werden anhand eines gesetzlich geregelten Verfahrens an die Versicherten verteilt. Dies führt dazu, dass der Versicherer mehr auszahlt, als er vorab garantiert: Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung erhöht dies die Ablaufleistung, bei einer Rentenversicherung die spätere Rente.
- Wovon hängt die Höhe der Überschüsse ab?
Wie hoch der Überschuss ausfällt, hängt von drei Faktoren ab:
Wie hoch die Überschussbeteiligung genau ausfallen wird, wissen beim Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung weder die Versicherten noch der Lebensversicherer. Durch die vorsichtige Kalkulation der Lebensversicherer in Verbindung mit einer professionellen Kapitalanlage und einem verantwortungsvollen Umgang eingehender Mittel sind jährliche Überschüsse jedoch die Regel.
- Wie werden Versicherte an den Überschüssen beteiligt?
Prinzipiell gibt es zwei Wege, wie Versicherer ihre Kundinnen und Kunden an den Überschüssen von Renten- und Lebensversicherungen beteiligen:
- laufende Überschussbeteiligung, und
- Schlussgewinne ggf. bestehend aus Schlussüberschussbeteiligung und Beteiligung an den Bewertungsreserven
Die Verzinsung von Lebens- und Rentenversicherungen kurz erklärt
Garantiezins?und laufende Überschussbeteiligung werden auch als die „laufende Verzinsung“ einer Versicherung bezeichnet. Bei Beendigung des Vertrages bzw. Renteneintritt erhält die Kundin bzw. der Kunde zusätzlich eine eventuell anfallende Schlussüberschuss-Beteiligung sowie, sofern vorhanden, eine Beteiligung aus den Bewertungsreserven. Die Rendite einer Lebens- bzw. Rentenversicherung setzt sich aus dem garantierten Teil und der Überschussbeteiligung zusammen.
Übrigens: Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen wählt die Kundin bzw. der Kunde die Kapitalanlage aus und profitiert hierbei unmittelbar vom Kapitalanlageergebnis. Eine Beteiligung am Kapitalanlageüberschuss ist daher nicht vorgesehen, da die Kundin bzw. der Kunde bereits vollständig am Kapitalanlageerfolg partizipiert.
- Was ist die laufende Überschussbeteiligung?
Der laufende Überschuss wird jedes Jahr vom Versicherer festgelegt („deklariert“) und dem jeweiligen Vertrag zugeführt. Die laufende Überschussbeteiligung findet sich auch in der jährlichen Standmitteilung der Lebens- bzw. Rentenversicherung.
Durch die Deklaration erwerben die Kundinnen und Kunden einen?unwiderruflichen Anspruch?– das Geld ist ihnen somit sicher. Weiterer Vorteil: Die laufenden Überschüsse werden jedes Jahr verzinst; Kundinnen und Kunden profitieren dadurch langfristig vom Zinseszinseffekt für ihre Altersvorsorge. Ihre Ablaufleistung bzw. Rente fällt dadurch höher aus.
Überschüsse bei Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen
Bei Produkten zur Risikoabsicherung wie einer Berufsunfähigkeits– oder Risikolebensversicherung erfolgt oftmals eine Verrechnung der Überschüsse mit dem zu zahlenden Beitrag. Das heißt, dass die zu zahlenden Beiträge durch die Überschussbeteiligung sinken.
Der erzielte Überschuss eines Jahres wird aber nicht unmittelbar ausgeschüttet. Der Versicherer legt einen Teil erst einmal zurück. Das Zurücklegen dient dem Aufbau von Puffern. Somit können gleichmäßigere Zahlungen der Überschüsse über den Vertragszeitraum hinweg realisiert werden. Weiterer Vorteil: Auch bei weniger guten Kapitalmarktentwicklungen erhalten Versicherte einen laufenden Überschuss.
- Was sind Schlussgewinne?
Von einem Teil des zurückgelegten Überschusses profitieren die Versicherten zu einem späteren Zeitpunkt, in Form der?Schlussüberschussbeteiligung.
Die Schlussüberschussbeteiligung wird den Versicherten erst bei Rentenbeginn oder am Ende der Versicherung unwiderruflich zugeteilt. Anders als die laufende Überschussbeteiligung führt die Schlussüberschussbeteiligung daher nicht zu einer Erhöhung der Garantie im Vertragsverlauf.
Ähnlich verhält es sich mit der Beteiligung der Kundinnen und Kunden an den Bewertungsreserven. Da diese sehr stark von der Kapitalmarktentwicklung zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages abhängen, kann eine Beteiligung an Bewertungsreserven von Monat zu Monat stark schwanken oder auch ganz entfallen.
- Was gilt für die Überschussbeteiligung im Todesfall?
Stirbt die versicherte Person vor Ablauf des Vertrages, erhalten die Hinterbliebenen die für den Todesfall garantierte Versicherungssumme und die bis dahin angesammelten Überschussanteile aus der Lebens- bzw. Rentenversicherung. Zusätzlich werden die Schlussüberschussbeteiligung und Beteiligung an den Bewertungsreserven ausbezahlt.
- Welche gesetzliche Regeln gelten bei der Überschussbeteiligung?
Die Berechnung der Überschüsse und die Verteilung auf die einzelnen Versicherungsverträge sind im Handelsrecht, Versicherungsvertragsrecht und Versicherungsaufsichtsrecht gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jede Kundin und jeder Kunde?verursachungsorientiert und angemessen beteiligt werden?muss. Verursachungsorientiert heißt, dass die Kundengruppen in dem Maße an den erzielten Überschüssen von der Versicherung beteiligt werden, in dem sie durch Zahlung ihrer Beiträge an der Entstehung dieser Überschüsse mitgewirkt haben.
Zudem hat der Gesetzgeber mit der?Mindestzuführungsverordnung?klar festgelegt, wie hoch der Anteil am jährlichen Überschuss ist, der der Versichertengemeinschaft insgesamt mindestens zusteht.
Übrigens: Kundinnen und Kunden werden ausschließlich an positiven Überschüssen beteiligt. Verzeichnet der Versicherer einen Verlust, so greift die Garantie und der Versicherer trägt diesen allein.