Unfälle vermeiden bei der Gartenarbeit

Gartenarbeit ist gesund und hält jung. Manchmal ist sie aber nicht ganz ungefährlich, denn jedes Jahr ereignen sich in Deutschland rund 200.000 Unfälle.Unsere Tipps:

  • Überprüfen Sie Ihren Tetanusimpfschutz. Bei der Gartenarbeit verletzt man sich leicht: Selbst kleinste Hautwunden können zu einer Infektion mit Bakterien führen. Die Spritze soll nach den neuen Impfempfehlungen alle 10 Jahre verabreicht werden. Nach dem 60. Lebensjahr sinkt die Zeitspanne auf 5 Jahre.
  • Schützen Sie sich vor Zecken. Sie lauern auch im Garten und können FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) sowie Borreliose übertragen. Benutzen Sie Insektenschutzmittel und ziehen Sie helle Kleidung an, denn darauf sind die Tiere besser zu sehen. Schütteln Sie sie am Besten nach getaner Arbeit kräftig aus. Bedecken Sie Arme und Beine – kurze Hosen sowie T-Shirts schützen nicht ausreichend. Suchen Sie Ihren Körper nach den Spinnentieren ab oder duschen Sie sich gleich kurz ab. Gegen FSME sollten Sie geimpft sein.
  • Arbeiten Sie möglichst gelenk- und rückenschonend. Vermeiden Sie eine gebückte Haltung und nutzen Sie Hebe- sowie Tragehilfen (z. B. Sackkarren) für den Transport von Gartenkübeln, Säcken mit Blumenerde etc. Im Fachhandel gibt es spezielle Knieschoner und Sitze. Achten Sie darauf, dass die Geräte gut in der Hand liegen und Ihrer Körpergröße angepasst sind.
  • Tragen Sie wettergerechte Kleidung: Sie sollte auf jeden Fall atmungsaktiv sein, weil Sie bei der Gartenarbeit leicht ins Schwitzen kommen. Bei kühleren Temperaturen ist es wichtig, die Nieren zu wärmen. Vergessen Sie bei Sonnenschein nicht, eine Kopfbedeckung und eine gute Sonnencreme zu verwenden!
  • Vermeiden Sie Unfallgefahren. Lassen Sie Gartenwerkzeuge niemals herumliegen und rollen Sie auch den Wasserschlauch nach der Benutzung wieder auf – er ist sonst eine gefährliche Stolperfalle. Bitte beachten Sie bei Leitern: sicher aufstellen, richtig benutzen und nach der Arbeit wieder aufräumen, da sie sonst Einbrechern eine ideale Hilfe bieten.
  • Prüfen Sie genau, ob der Einsatz von Gartenchemikalien (Pflanzenschutz- und Düngemittel, Unkrautvernichter etc.) wirklich erforderlich ist. Erkundigen Sie sich nach gesundheitlich und ökologisch unbedenklichen Alternativen. Verwenden, lagern und entsorgen Sie diese Produkte nur streng nach Anleitung: Lesen Sie die Gebrauchsanweisung und fragen Sie nach dem Sicherheitsdatenblatt. Halten Sie Kinder von Gartenchemikalien und -gerätschaften fern.

Für den Fall, dass Ihnen trotz umsichtigen Verhaltens ein Unfall passiert, der dauerhafte Schäden zur Folge hat, sollten Sie mit einer privaten Unfallversicherung finanziell vorsorgen.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de