Wenn der Drahtesel plötzlich verschwunden ist

Seit Wochen lockt das schöne Frühlingswetter ins Freie. So mancher lässt da das Auto in der Garage stehen und schwingt sich aufs Fahrrad, um zur Arbeit zu radeln oder Erledigungen zu machen. Aber Vorsicht: Wenn die Radfahrer ausströmen, sind auch Langfinger unterwegs!

 

Es ist wieder Fahrradsaison – und damit auch Hochsaison für Diebe. Laut Kriminalstatistik werden jedes Jahr weit über 300.000 Fahrräder geklaut, Großstadt-Bewohner sind besonders gefährdet. Allein in der Hauptstadt Berlin nimmt die Polizei täglich 70 Anzeigen wegen entwendeter Drahtesel entgegen. Dass die Betroffenen ihr Gefährt jemals wiedersehen, ist hingegen unwahrscheinlich, denn nur etwa 10 Prozent aller Diebstähle können aufgeklärt werden.

 

Das richtige Fahrradschloss entscheidet!

 

Auch wenn die Gauner immer raffinierter werden und es keinen vollkommenen Schutz für das Velo gibt, so sorgt doch ein gutes Fahrradschloss für mehr Sicherheit. Dabei gilt die Faustregel: je robuster das Material, desto eher kann ein Dieb von seinem verderblichen Vorhaben abgebracht werden. Massive Stahlketten, Bügel- und Panzerkabelschlösser haben schon so manchen Fahrrad-Knacker zur Aufgabe gezwungen!

 

Die größte Sicherheit bietet ein Rahmenschloss. Der Nachteil: damit lässt sich ein Rad nicht überall festmachen. Auch ein Bügelschloss leistet gute Dienste, in weniger als drei Minuten ist es kaum aufzubrechen. Weniger zu empfehlen sind hingegen Spiralkabel oder Zahlenschlösser. Ob ein Schloss sicher ist, können Radfahrer anhand der Sicherheitsstufe erkennen, die viele Hersteller ausweisen. Die Stufen 7-10 bieten guten Schutz, 1-3 hingegen sind für geübte Langfinger kaum ein Hindernis.

 

Auch die richtige Befestigung entscheidet, ob ein Rad ein leichtes Diebesgut ist oder nicht. Hinter- und Vorderrad sowie der Rahmen sollten an einem festen Gegenstand angeschlossen sein – sogar in kollektiv genutzten Kellern und Fahrradabstellräumen.

 

Fahrradversicherung ist nicht gleich Fahrradversicherung

 

Wer sich nicht allein auf sein Schloss verlassen will, kann sich mit einer Fahrrad- oder Hausratversicherung gegen den Diebstahl schützen. Bei einer Hausratpolice wird in der Regel ein Aufpreis fällig, wenn das Fahrrad abgesichert werden soll. Auf jeden Fall gilt es im Vertrag nachzulesen, ob und in welchem Umfang Fahrräder Schutz genießen.

 

Das gilt auch deshalb, weil nicht jede Gesellschaft rund um die Uhr für gestohlene Drahtesel aufkommt. Manche Versicherer leisten keinen Ersatz, wenn das Rad in der Nacht zwischen 22 und 07:00 Uhr entwendet wurde. Auch teures Zubehör wie etwa ein Kinderanhänger ist nicht mit jeder Police geschützt.

 

Damit es die Langfinger nicht zu einfach haben, muss der Versicherte strenge Sorgfaltspflichten beachten. Als selbstverständlich betrachten es die Versicherer mittlerweile, dass das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem Schloss gesichert war. Auch schreiben die Versicherungsbedingungen oftmals vor, das Rad an einem fest verankerten Gegenstand wie etwa einem Laternenpfahl oder Fahrradständer zu befestigen.

 

Viele Versicherer zahlen nur für registrierte Räder

 

Ebenfalls wichtig: Viele Versicherungen leisten nur dann, wenn das gestohlene Rad polizeilich registriert war. Aber keine Sorge: Eine Registrierung des Fahrrades ist bei der Polizei in vielen Städten möglich und wird in der Regel kostenlos angeboten. Wird das Rad zum Diebesgut, kann es so leichter in eine Fahndungsdatei übernommen werden. Zudem sieht sich die Polizei mit dem Problem konfrontiert, dass viele Räder sichergestellt, aber nicht mehr an den rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden können, weil die Adresse des Radeigners unbekannt ist.

 

Hier schafft eine Fahrradcodierung Abhilfe, denn in verschlüsselter Form werden Wohnort, Adresse sowie die Initialen des Besitzers eingraviert. Positiver Nebeneffekt: Auch Diebe schreckt eine derartige Markierung ab. Der Weiterverkauf eines codierten Fahrzeuges ist riskant, deshalb lassen Kriminelle lieber die Finger davon. Ein deutlich sichtbarer Aufkleber, der auf die Markierung hinweist, wirkt zusätzlich als Warnzeichen.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Kostenfreie Beratung für den Kunden
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Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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