Punkte in Flensburg: höhere Kfz-Versicherungs-Prämie?

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Mehrere Kfz-Versicherer haben damit begonnen, von ihren Neukunden im Antrag auch Strafpunkte in Flensburg abzufragen und mit Prämienaufschlägen zu bestrafen. Eine Entwicklung, die sich langfristig durchsetzen könnte? Gut zu wissen: Noch verzichtet die Mehrheit der Anbieter auf solche Prämienerhebungen, zumal der Datenschutz im Weg steht.

 

Ein öffentlicher Versicherer hat angeregt, Punkte in Flensburg künftig beim Neuabschluss einer Kfz-Versicherung mit Prämienaufschlägen zu bestrafen. Und dazu eine Online-Umfrage gestartet. Mit überraschendem Ergebnis: Mehr als jeder zweite Befragte (53 Prozent) würde es begrüßen, wenn sich Punkte in der Verkehrssünder-Kartei auch in der Höhe der Kfz-Prämie spiegeln würden. Das Argument: Wer vorsichtig fährt, soll auch weniger bezahlen müssen.

Tatsächlich haben einige Versicherer begonnen, in ihren Anträgen auf Versicherungsschutz auch das Punktekonto in Flensburg abzufragen. Die Aufpreise unterscheiden sich teils deutlich. Bei manchem Versicherer müssen die Betroffenen eine um drei Prozent höhere Prämie zahlen, bei anderen kostet der Schutz gar 29 Prozent mehr gegenüber dem Normaltarif. Es gibt sogar Kfz-Haftpflichtversicherer, die einen Vertrag komplett verweigern, wenn er zu viele Punkte in Flensburg hat.

 

Ehrlichkeit vs. Datenschutz

 

Bezüglich dieser Antragsfragen stehen potentielle Versicherungsnehmer vor einem Problem. Einerseits sollte man derartige Fragen im Antrag immer korrekt beantworten: So steht im Leistungsfall der Versicherungsschutz auf dem Spiel, wenn man vorsätzlich falsche Angaben machte. Andererseits dürfen die Versicherer gar nicht auf Daten zugreifen, die beim Fahreignungsregister in Flensburg hinterlegt sind. Eine Auskunft wäre nach § 4 des Bundendatenschutzgesetzes (BDSG) unzulässig, berichtet die Webseite anwalt.de.

 

Dennoch: Wer derzeit Punkte in Flensburg hat und eine neue Kfz-Versicherung abschließt, sollte die Frage nach Strafpunkten im Antrag besser ehrlich beantworten. Oder lieber gleich auf einen anderen Anbieter ausweichen. Denn noch berücksichtigt die überwiegende Mehrheit der Versicherer keine Strafpunkte bei der Prämiengestaltung. Es finden sich also auch für Verkehrssünder preiswerte Alternativen.

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

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Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

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Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

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Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

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Finanzanlagenvermittlung:

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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