Aktuelle Zahlen zeigen: Pflegevorsorge ist wichtig!

Das Statistische Bundesamt hat am Freitag aktuelle Pflegezahlen für das Jahr 2011 veröffentlicht. Sie bestätigen den Trend, dass immer mehr Menschen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Eine private Pflegezusatzversicherung kann helfen, das finanzielle Risiko aufzufangen.

 

Das Thema „Pflege“ bestimmt seit Monaten die Schlagzeilen. Auch nach der Veröffentlichung der aktuellen Pflegestatistik durch das Statistische Bundesamt (Destatis) wird sich daran nichts ändern, sind doch die Daten wenig erfreulich. Demnach stieg die Zahl der Pflegebedürftigen zwischen 2009 und 2011 um sieben Prozentpunkte an. Im Dezember 2011 bezogen 2,5 Millionen Menschen Leistungen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI).

 

Die Hauptursache für die Zunahme an Pflegefällen ist die Alterung der Gesellschaft, denn 83 Prozent aller Betroffenen sind älter als 65 Jahre. Doch auch ein ungesunder Lebenswandel, zu wenig Bewegung und Übergewicht können das Risiko der Pflegebedürftigkeit erhöhen.

 

Eine wichtige Erkenntnis aus der Pflegestatistik: Ohne die häusliche Pflege geht gar nichts. Immerhin 70 Prozent aller Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, werden in den eigenen vier Wänden von Verwandten oder Bekannten gepflegt. Dies entspricht immerhin 1,76 Millionen Patienten. Hingegen werden nur 30 Prozent der Pflegebedürftigen vollstationär in Heimen betreut (743.000 Pflegebedürftige).

 

Pflege und Beruf sind schwer vereinbar

 

Für die Betroffenen ist es natürlich von Vorteil, wenn sie zu Hause in vertrauter Umgebung betreut werden und ihre Familie um sich haben, statt in eine Pflegeeinrichtung zu müssen. Zugleich gibt es aber auch ein großes finanzielles Risiko hinsichtlich der häuslichen Pflege: Noch immer gestaltet sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schwierig. So müssen gerade Frauen oftmals ihren Job aufgeben, um für die lieben Verwandten da zu sein.

 

Zwar gibt es seit Januar 2012 mit dem Familienpflegezeitgesetz von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) die Möglichkeit, für zwei Jahre die Arbeitszeit um 50 Prozent zu reduzieren und einen staatlich geförderten Lohnausgleich zu erhalten. Aber die Nachfrage ist bisher äußerst gering. Die Bundesregierung hatte im Dezember bekanntgegeben, dass bisher nur knapp 200 Personen bundesweit einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

 

Kritiker führen dies darauf zurück, dass es keinen gesetzlichen Anspruch für Beschäftigte auf die Familienpflegezeit gibt. Jederzeit kann ein Arbeitgeber den Antrag ohne Nennung von Gründen ablehnen. Auch beträgt die durchschnittliche Pflegezeit von Angehörigen stolze 7 Jahre – die Familienpflegezeit von 24 Monaten ist also deutlich zu kurz!

 

Wie schnell ein Pflegefall in der Familie zur Armutsfalle werden kann, belegen ebenfalls aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes. 2011 erhielten 423.000 Menschen die sogenannte „Hilfe zur Pflege“. Dabei handelt es sich um eine Art Sozialhilfe für Bedürftige, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, aber die Pflegeleistungen nicht aus eigener Tasche zahlen können und auch kein Geld aus der Pflegeversicherung erhalten. Der Staat musste rund 3,1 Milliarden Euro für diese Leistung aufwenden, Tendenz steigend.

 

Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgen!

 

Wer etwas tun will, um das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit aufzufangen, der kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Dies gilt übrigens auch für junge und gesunde Menschen. Je zeitiger ein solcher Vertrag unterzeichnet wird und je weniger Vorerkrankungen vorliegen, desto niedriger ist in der Regel auch der Beitrag für eine solche Police.

 

Eine private Pflegezusatzversicherung ist auch deshalb empfehlenswert, weil die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur die Grundversorgung im Falle der Pflegebedürftigkeit abdeckt. Experten sprechen von einer Art „Teilkasko-Schutz“ durch die Pflegekasse, denn fehlende Kosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz zu finden.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

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Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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53117 Bonn, www.bafin.de

 

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