Altersvorsorge:
Der Abzugsbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen steigt um weitere 2 % auf dann 80 %. ( Rürup / Basisrente )
Bei dem Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt der Abzugsfähige Beitrag auf 60 %.
Familienpflege:
Für die Pflege eines schwer kranken Angehörigen steht dem Pflegenden eine zweijährige Familienpflegezeit , sowie eine bezahlte Auszeit von 10 Tagen zu. Wird die Familienpflegezeit in Anspruch genommen kann auch die Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche genutzt werden.
Für die Zeit einer über Monate dauernden Pflege gibt es auch die Möglichkeit ein zinsloses Darlehn in Anspruch zu nehmen um den Einkommensverlust auszugleichen.
Krankenkassen:
Zum 01.Januar 2015 wurde der Krankenkassen Beitrag auf 14,6 % gesenkt ( -0,9 % ).
Allerdings dürfen die Krankenkassen nun selbst einen Zusatzbeitrag erheben. Es gibt zwei Betriebskrankenkassen die keinen Zusatzbeitrag erheben und einige weitere Krankenkassen die nur einen geringen Zuschlag von 0,3 oder 0,4 % erheben.