Reiseapotheke – alles drin?

Wer in den Familienurlaub startet, der sollte für alle Fälle vorbereitet sein. Dazu gehört auch eine gut gefüllte Reiseapotheke. Denn gerade kleinere Verletzungen, Fieber oder Durchfälle treten bei Kindern unter 12 Jahren deutlich häufiger auf. Doch was gehört alles in die Reiseapotheke für die schönste Zeit des Jahres?

Erste-Hilfe-Set für kleine Verletzungen

  • Heftpflaster (breite Streifen und bereits vorgeschnittene kleinere Stücke)
  • Mullbinden und Kompressen (Verbandsmaterial)
  • Wunddesinfektion (Für Kinder sollte man hier auf nichtbrennende und reizarme Lösungen achten.)
  • Abschwellende Salbe für Verstauchungen und Sportverletzungen
  • Kleines flexibles Kühlpad für den Kühlschrank zur schnellen Abschwellung oder Kühlung

Außerdem: Pflasterschere (erkennbar an der abgeknickten Spitze), Splitterpinzette, Fieberthermometer und Zeckenzange als sinnvolle Ergänzung und nützliche Hilfsmittel.

Sonnen- und Insektenschutz sind Pflicht

  • Sonnencreme mit hohem UV-A und UV-B Lichtschutzfaktor (Sun Blocker mit LSF 40-50)
  • After Sun Lotion für die schnelle Versorgung bei einem Sonnenbrand
  • Insektenschutzmittel (am besten auf pflanzlich-natürlicher Basis)
  • Kühlende und abschwellende Salbe gegen Insektenstiche

Medikamente: Gegen welche Übel Sie sich sinnvoll rüsten

  • Durchfall/Verstopfung
  • Erbrechen/Übelkeit/Reisekrankheit
  • Fieber und Schmerzen
  • Husten
  • Magen- und Darmkrämpfe
  • Halsschmerzen
  • Ohrenschmerzen
  • Augentropfen

Bei Unklarheiten: Kinderärzte sowie die Apotheke zu Hause beraten gerne bei der Auswahl der richtigen Medikamente und Wirkstoffe, passend zum Alter des Nachwuchses.

Aufbewahrung und Verwendung

  • Lassen Sie Ihre Reiseapotheke nicht in der prallen Sonne im Auto liegen. Viele Wirkstoffe verlieren ihre Wirkung, wenn sie über 40 Grad erhitzt werden. Besorgen Sie sich daher am besten einen kleinen Beutel, den man schnell zur Hand hat. So haben Sie das Wichtigste immer griffbereit dabei und es wird nicht von der Sonne im Auto gebraten.
    Tipp:Bei vielen Automodellen wird das Handschuhfach über die Klimaanlage mitgekühlt – der perfekte Aufbewahrungsort für empfindliche Medikamente während der Fahrt.
  • Gerade für Säuglinge und Kleinkinder werden viele Medikamente oft als Zäpfchen angeboten. Aber auch diese können die Sommerhitze nur schlecht ab und lösen sich manchmal auf. Steigen Sie daher – wenn möglich – hier besser auf Säfte und Tropfen um.
  • Besonders wichtig: Sorgen Sie für eine kindersichere Lagerung Ihrer Reiseapotheke während der Reise und vor Ort.


Auf alle Fälle vorbereitet

Wer seinen Urlaub im Ausland verbringt, für den ist eine Auslandskrankenversicherung sehr sinnvoll. Sie hilft dort, wo die Reiseapotheke nicht mehr ausreicht, nämlich bei Unfällen, Verletzungen oder plötzlichen schweren Erkrankungen. Sie übernimmt die Kosten medizinischer Behandlungen im Urlaubsland und bezahlt im Notfall den Rücktransport.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de