Versicherungsschutz für Senioren

Am 01. Oktober feiert die UNO den „Internationalen Tag der älteren Menschen“. Grund genug, sich über den Versicherungsschutz für Senioren Gedanken zu machen.

 

Wer aktuell den Fernseher einschaltet, der könnte denken, dass schon bald die ganze Nation unter Siechtum leidet. Die Gesellschaft wird immer älter, und so bestimmen steigende Gesundheitskosten, Pflegebedürftigkeit und Gebrechen die Schlagzeilen. „Jeder dritte Deutsche wird dement!“, titelte etwa das Nachrichtenmagazin „Stern“ vor wenigen Monaten. Doch dies ist bestenfalls die halbe Wahrheit. Nie zuvor war die Wahrscheinlichkeit für Senioren so hoch, ein langes und erfülltes Leben zu führen!

 

Keine Frage, die Generation der sogenannten „Silver-“ oder „Golden Ager“ ist äußerst agil. Auch Menschen, die bereits ihr 50. Lebensjahr überschritten haben, treiben heutzutage noch intensiv Sport, nehmen am gesellschaftlichen Leben teil, gehen ins Theater oder besuchen Konzerte, genießen ihre Freizeit und haben ein erfülltes Liebesleben. Dies zeigen Untersuchungen wie etwa die Studie „50Plus“ der Universität Osnabrück. Wir werden nicht nur immer älter, sondern bleiben auch immer länger aktiv und gesund!

 

Unfallschutz für Senioren

 

Auch die Versicherungsunternehmen haben sich mittlerweile auf die neuen Bedürfnisse der Senioren eingestellt. Nichts spricht dagegen, dass ältere Menschen noch Reiten gehen, sich auf Klettertouren begeben oder sogar ein Snowboard unter die Schuhe schnallen, um mit den Enkeln talabwärts zu fahren. All dies macht aber umso mehr Spaß, wenn man weiß, dass im Fall eines Unfalls die Versicherung einspringt, um die finanziellen Folgen einer Verletzung abzufangen.

 

Viele Versicherer bieten mittlerweile spezielle Seniorentarife für Unfallversicherungen an, bei denen ältere Menschen von Zusatzleistungen profitieren können. Unter anderem zahlen manche Anbieter eine Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch, da eine solche Verletzung bei Senioren langsamer verheilt als bei jüngeren Versicherungsnehmern. Doch auch die Installation eines Hausnotrufes, ein Essensservice bei schweren Verletzungen oder die Unterbringung von Haustieren können Zusatzleistungen sein, die Versicherungen ihren älteren Kunden anbieten. Je nach Tarif sind sogar Ersparnisse bei der Versicherungsprämie möglich. In der Regel lässt sich ein Seniorentarif ab dem 55. Lebensjahr abschließen.

 

Rechtsschutzversicherungen für Senioren

 

Spezielle Seniorentarife werden mittlerweile auch bei privaten Rechtsschutzversicherungen angeboten. Ältere Menschen können von günstigeren Beiträgen profitieren, da die Versicherungen davon ausgehen, dass Senioren weniger in Rechtsstreitigkeiten verwickelt sind.

 

Auch bei diesen Tarifen sind Zusatzleistungen möglich. Die Rechtsschutzversicherung erstattet etwa Anwaltsbesuche im Krankenhaus, wenn die versicherte Person zu schwach ist, um selbst einen Anwalt aufzusuchen. Zudem werden Beratungsleistungen für Patientenverfügungen erbracht. Auch bei der Erstellung eines Testamentes kann sich der Versicherungsnehmer beraten lassen.

 

Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages gilt es allerdings darauf zu achten, in welchem Umfang Schutz für die Erwerbsarbeit besteht. Manche Versicherungen gewähren im Rahmen einer Senioren-Rechtsschutzversicherung keinen vollwertigen Arbeitsrechtsschutz, sondern versichern nur Nebentätigkeiten und ehrenamtliche Arbeit. Hier muss in den Versicherungsbedingungen genau nachgelesen werden. Wer auch im Alter einen Vollzeitjob hat, der muss unter Umständen sagen: Nein, ich will keinen Seniorentarif!

 

Pflegeschutz wichtig für das Alter

 

Obwohl die meisten Menschen in Deutschland auf ein langes und gesundes Leben hoffen dürfen, so kann eine Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit nicht schaden. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten, wenn Menschen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Für den Fehlbetrag müssen die Verwandten aufkommen, wenn sie finanziell dazu in der Lage sind.

 

Eine Pflegeversicherung oder Pflegezusatzversicherung sollten Versicherungsnehmer schon in jungen Jahren abschließen. Denn je älter eine Person ist und je mehr Vorerkrankungen zu beklagen sind, desto teurer wird der Versicherungsschutz.

 

Letztendlich gilt es aber, eine optimistische Sicht auf den Lebensabend zu entwickeln. Eine Langzeitstudie der Universität Yale hat gezeigt, dass eine positive Einstellung zum Alter das Leben sogar verlängern kann. Auch eine Befragung unter Ruheständlern gibt Anlass zur Hoffnung: Zwei Drittel aller Interviewten, die der Generation Ü70 angehörten, sagten aus, dass sie sich noch jung fühlen.

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de